DEFINITION VON AUSSERORDENTLICHEN REPARATUREN
Außerordentliche Reparaturen sind in der Rechnungslegung umfangreiche Reparaturen an Sachanlagen, die die Nutzungsdauer verlängern und den Buchwert erhöhen, im Gegensatz zu gewöhnlichen Reparaturen, die als normale vorbeugende Instandhaltung gelten und als Aufwand erfasst werden.
AUSSERORDNLICHE REPARATUREN
Die Bilanzierung von außerordentlichen und gewöhnlichen Reparaturen ist unterschiedlich. Außerordentliche Reparaturen werden aktiviert, dh die Reparaturkosten erhöhen den Buchwert des reparierten Anlagevermögens und erhöhen den Abschreibungsaufwand über die revidierte Restlaufzeit des Vermögenswertes. Normale Reparaturen werden in der laufenden Periode lediglich als Aufwand erfasst, wobei der Buchwert des Vermögenswerts unverändert bleibt. Der Einbau eines neuen Motors in einen LKW wäre eine außerordentliche Reparatur, während ein Ölwechsel eine normale Reparatur wäre.
Wenn jedoch der Betrag, der für eine außerordentliche Reparatur aufgewendet wird, unwesentlich ist, ist es aus buchhalterischer Sicht effizienter, die angefallenen Kosten zu verrechnen, als die Aufzeichnungen des Anlagevermögens anzupassen. In ähnlicher Weise ist es effizienter, die Reparaturkosten den Ausgaben in Rechnung zu stellen, wenn die erwartete Lebensdauer einer Maschine nur um einige Monate verlängert wird. Nach allgemein vereinbarten Bilanzierungsgrundsätzen werden außerordentliche Reparaturen grundsätzlich aktiviert, wenn sich die Nutzungsdauer um mehr als ein Jahr erhöht.