Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Banker?
Die Berufshaftpflichtversicherung (Professional Liability Insurance, BPL) von Bankern schützt Finanzfachleute und -institute vor den Ansprüchen eines Kunden wegen Fehlverhaltens, Fahrlässigkeit sowie Fehlern und Auslassungen. Die Deckung hilft, die mit Klagen oder Urteilen verbundenen Kosten auszugleichen, falls ein Kläger gewinnt. Die Struktur der BPL ist als Berufshaftpflichtversicherung ausdrücklich auf den Bank- und Finanzdienstleistungssektor ausgerichtet und wird auch als Fehler- und Unterlassungsversicherung (E & O) bezeichnet.
Professionelle Finanzdienstleistungen umfassen spezifische gebührenpflichtige Dienstleistungen wie Immobilien, Notare, Verwahrstellen, Versicherungen und Maklerdienste.
BPL deckt die meisten Immobiliendienstleistungen mit Ausnahme von Schätzungsdienstleistungen ab.
Wer schützt die BPL-Versicherung?
Der Begriff „Banker“ ist im Kontext der Berufshaftpflichtversicherung weit gefasst. Die BPL-Versicherung kann Treuhänder, Steuerplaner, Finanzplaner, Nachlassplaner und andere Stellen in der Finanzbranche abdecken. Die Abdeckung kann den Schutz von Personen in den Rollen von Direktoren und leitenden Angestellten sowie die Abdeckung von Vollzeit-, Teilzeit- und Saisonarbeitern umfassen. Darüber hinaus kann die Hinzufügung von BPL für die Directors and Officer Liability (D & O) -Versicherung zugelassen werden. In einigen Fällen erstreckt sich der durch die Police gewährte Schutz auf das Vermögen der Ehepartner und Lebenspartner der durch BPL versicherten Personen.
Laut ABA Insurance Services beziehen sich mehr als 30% der Klagen gegen Banken auf Einlagenbeziehungen.
Banker können Berufshaftpflichtversicherungen abschließen, die auf die jeweiligen Risiken zugeschnitten sind. Zum Beispiel möchte ein Investmentbanker eine Deckung für Zeichnungs-, Syndizierungs-, Verbriefungs- und Market-Making-Aktivitäten. Ein Kreditinstitut möchte seine Aktivitäten im Zusammenhang mit der Gewährung, Zusage, Restrukturierung oder Kündigung von Krediten und Kreditlinien abdecken.
Was die Berufshaftpflichtversicherung von Bankern abdeckt
Die Berufshaftpflichtversicherung der Bank deckt kein betrügerisches oder unredliches Verhalten, vorsätzliche Gesetzesverstöße oder andere Straftaten ab. Sie schließt auch keine Ansprüche ein, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Police anstehen, und sie deckt auch keine Verleumdung, Verleumdung, Diffamierung oder Verletzung der Privatsphäre ab.
Die BPL-Versicherung deckt Fälle von und den Vorwurf von finanziellem Fehlverhalten ab. Ereignisse können so unbeabsichtigt sein, wie das Vertauschen von Nummern in einem Datensatz oder Beleg, um einem Kunden ungenaue oder irreführende Ratschläge zu geben. Zu den Klagen gegen eine Bank zählen Pflichtverletzungen, irreführende oder inkorrekte Angaben oder andere Fehler im Zusammenhang mit der Hinterlegung, Vermittlung, Versicherung, Immobilie, Kreditkarte oder anderen Dienstleistungen.
Bei einigen Richtlinien kann es Finanzunternehmen gestattet sein, ihre Vertretung durch ein bestimmtes Rechtsverteidigungsteam zu bestimmen, falls dies erforderlich ist. In anderen Fällen übernimmt die Versicherung die Rechtsverteidigung. Wenn der Versicherer feststellt, dass ein Vergleich einem Prozess vorzuziehen ist und der Versicherte den Vertrag ablehnt, kann die Deckung der Prozesskosten auf den vorgeschlagenen Vergleichsbetrag begrenzt werden.
Die zentralen Thesen
- Die Berufshaftpflichtversicherung der Bank schützt Finanzfachleute und -institute vor Kundenansprüchen wegen Fehlverhaltens. Die Deckung erstreckt sich auf Kosten im Zusammenhang mit Klagen oder Urteilen Betrug oder anderes unehrliches Verhalten.
Beispiel aus der realen Welt
Ein hypothetisches Beispiel ist ein Kunde, der eine Klage gegen eine Bank erhebt, weil er einen betrügerischen Scheck eingelöst oder eine betrügerische Überweisung zugelassen hat. Der Fehler ermöglichte das irrtümliche Entfernen von Guthaben vom Konto des Kunden.