Transaktionen, die innerhalb eines individuellen Vorsorgekontos (IRA) getätigt werden, sind nicht steuerpflichtig. Aktien, Fonds und andere Wertpapiere können auf einem IRA-Konto ohne Konsequenzen gekauft und verkauft werden. Mögliche steuerliche Konsequenzen werden nur dann ausgelöst, wenn Geld von einem IRA-Konto abgehoben wird.
Die zentralen Thesen
- Verkäufe und Käufe von Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs oder anderen Wertpapieren, die auf einem einzelnen Alterskonto getätigt werden, sind nicht steuerpflichtig. Diese Regel gilt für alle Anlagetransaktionen, unabhängig davon, ob der Empfänger Veräußerungsgewinne, Dividendenzahlungen oder sonstige Gewinne erzielt hat Zinserträge. Es gibt jedoch häufig Maklerprovisionen und Gebühren für Kauf- und Verkaufsaufträge innerhalb der IRA. Die Aufträge selbst sind jedoch nicht steuerpflichtig. Ein Anleger erhält eine Auszahlung von einer IRA oder einer Roth IRA, bevor er das 59-1 / 2-Lebensjahr erreicht hat Für eine vorzeitige Abhebung wird in der Regel eine Gebühr von 10% erhoben, mit einigen Ausnahmen für medizinische Notfälle und einigen anderen Problemen. Fonds, die nach dem 59. Lebensjahr von traditionellen, SEP-, Simple- oder SARSEP-IRAs abgezogen werden, unterliegen der normalen Einkommenssteuer von Der aktuelle Steuersatz des Begünstigten. Fonds, die aus einer Roth-IRA entnommen werden, unterliegen nicht der Einkommensteuer, da Roth-IRA in erster Linie mit Geldern nach Steuern finanziert werden.
Nicht steuerpflichtige Transaktionen
Transaktionen, die auf einem IRA-Konto nicht steuerpflichtig sind, umfassen Käufe, Umtausch zwischen Investmentfonds, Kauf und Verkauf von Aktien, Wiederanlage von Dividenden und Kapitalgewinnausschüttungen. Der Umtausch von Investmentfonds ist nicht steuerpflichtig, solange das Geld auf ein als IRA registriertes Konto umgetauscht wird.
Dividenden- und Kapitalertragsausschüttungen von Fonds und Aktien resultieren aus der Erstanlage und gelten nicht als Beiträge oder steuerpflichtige Ereignisse. Bei Brokerage-Konten können Transaktionen über ein Sweep-Konto abgewickelt werden, sind jedoch nicht steuerpflichtig. Kauf- und Verkaufsaufträge können jedoch weiterhin zu Provisionen und Gebühren führen. Diese Kosten werden vom Kontostand abgezogen, gelten jedoch nicht als steuerpflichtige Abhebung vom Konto.
Solange das Geld in Ihrer IRA verbleibt, gibt es keine steuerlichen Konsequenzen. Dies gilt für Kapitalgewinne, Dividendenzahlungen und Zinserträge.
Steuerliche Konsequenzen für IRA- und Roth-IRA-Konten
Transaktionen innerhalb eines IRA-Kontos sind nicht steuerpflichtig, aber Abhebungen von einem IRA sind in der Regel abhängig von den spezifischen Umständen des Anlegers steuerpflichtig. Beiträge auf ein traditionelles IRA-Konto können steuerlich absetzbar sein, aber alle Abhebungen vom Konto werden als ordentliches Einkommen besteuert. Nicht abzugsfähige Beiträge sind beim Abheben nicht steuerpflichtig.
In einer Roth IRA werden Beiträge mit Nachsteuer-Dollars geleistet, Abhebungen sind jedoch steuerfrei, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nicht qualifizierte Ausschüttungen von einer IRA oder Roth IRA unterliegen möglicherweise Steuern und einer 10% igen Vorbezugsstrafe. Dies gilt für diejenigen, die vor dem Alter von 59-1 / 2 Jahren Geld von ihrer IRA oder Roth IRA abheben. Es gibt jedoch bestimmte Umstände, in denen vorzeitige Abhebungen nicht gebührenpflichtig sind, einschließlich medizinischer Notfälle.
Die Obergrenze für die jährlichen Beiträge zu einer IRA für 2020 liegt unverändert ab 2019 bei 6.000 USD. Der so genannte Aufholbeitrag beträgt für Personen ab 50 Jahren 1.000 USD zusätzlich, genau wie im Jahr 2019. Für andere Richtlinien zu Beiträgen Informationen zu IRAs und Roth IRAs finden Sie in den neuesten Updates des IRS.