Was ist Listed Property?
Gelistete Immobilien sind eine bestimmte Klasse von abschreibungspflichtigen Immobilien, die einer besonderen Steuerregelung unterliegen, wenn sie überwiegend für geschäftliche Zwecke verwendet werden. Um als gelistetes Eigentum zu gelten, muss ein Gegenstand zu mehr als 50% für das Geschäft eines Unternehmens verwendet werden. Das bedeutet, dass das Vermögen für den Rest der Zeit auch für persönliche Zwecke verwendet werden kann.
Beispiele für börsennotierte Immobilien sind Personenkraftwagen und andere für den Transport verwendete Fahrzeuge sowie Kameras und andere Aufzeichnungsgeräte. Seit dem 1. Januar 2010 gelten Mobiltelefone und ähnliche persönliche Telekommunikationsgeräte nicht mehr als börsennotiert.
Listed-Property-Regeln begrenzen die Höhe der Abzüge und Abschreibungen, die vorgenommen werden können, wenn der Vermögenswert nicht überwiegend in einem Unternehmen oder Gewerbe verwendet wird.
Um sich zu qualifizieren, muss eine börsennotierte Immobilie während des Steuerjahres mehr als einem Zweck zugeordnet werden.
Grundlegendes zu aufgelisteten Eigenschaften
Das börsennotierte Eigentum eines Unternehmens ist alles, was es besitzt, das mehr als 50% der Zeit für geschäftliche Zwecke genutzt wird und an Wert verliert. In einfachen Worten handelt es sich um Eigentum, das sowohl für geschäftliche als auch für private Zwecke verwendet wird, beispielsweise Fahrzeuge, die dem Unternehmen gehören und von leitenden Angestellten, Mitarbeitern und / oder Aktionären betrieben werden.
Die aufgelisteten Eigentumsregeln wurden in das Steuergesetzbuch aufgenommen, um zu verhindern, dass Personen Steuerabzüge für den persönlichen Gebrauch von Eigentum in der Form geltend machen, dass es in einem Unternehmen oder Gewerbe verwendet wurde.
Gemäß dem Internal Revenue Service (IRS) gehören zu den aufgeführten Eigenschaften:
- Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 6.000 Pfund, ausgenommen Krankenwagen, Leichenwagen und Lastkraftwagen oder Lieferwagen, die für den nicht persönlichen Gebrauch zugelassen sind. Andere für Transportzwecke verwendete Güter, einschließlich Lastkraftwagen, Busse, Boote, Flugzeuge, Motorräder und andere zum Transport von Personen oder Gütern verwendete Fahrzeuge.Immobilien, die für Unterhaltungs-, Erholungs- oder Vergnügungszwecke verwendet werden. Computer und zugehörige Peripheriegeräte, die vor dem 1. Januar 2018 in Betrieb genommen wurden, es sei denn, sie werden nur in einer regulären Geschäftseinrichtung verwendet und gehören der Person, die die Einrichtung betreibt, oder werden von ihr geleast.
Listed Property und Predominant Use Test
Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von Immobilien sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Mit anderen Worten, ein steuerpflichtiges Unternehmen muss die geschäftliche Nutzung einer Immobilie nachweisen, wenn es diese Immobilie abschreiben oder Aufwendungen abziehen will.
Der vorherrschende Gebrauchstest muss für jedes Objekt der Liste angewendet werden. Dieser Test legt fest, dass die geschäftliche Nutzung der aufgelisteten Immobilie mehr als 50% betragen muss. Dies muss für jeden Vermögenswert der aufgelisteten Immobilie erfolgen, um:
- Fordern Sie eine Bonusabschreibung anBeanspruchen Sie eine Aufwandsentschädigung, um die Immobilie im Rahmen des MACRS-Abschreibungssystems (Modified Accelerated Cost Recovery System) abzuschreiben
Unternehmen sind außerdem verpflichtet, detaillierte Aufzeichnungen über alle Vermögenswerte zu führen, die als börsennotierte Immobilien genutzt werden. Dies beinhaltet den Betrag für jedes Stück Eigentum, einschließlich der ursprünglichen Kosten, etwaiger Reparaturen, Versicherungen und sonstiger damit zusammenhängender Ausgaben.
Die zentralen Thesen
- Gelistete Immobilien sind abschreibungsfähige Immobilien, die einer besonderen Steuerregelung unterliegen, wenn sie überwiegend für geschäftliche Zwecke verwendet werden. Um als gelistete Immobilien zu gelten, muss ein Vermögenswert mindestens 50% der Zeit für geschäftliche Zwecke verwendet werden. Es kann auch für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Beispiele für aufgelistete Objekte sind Fahrzeuge, andere im Transportwesen verwendete Objekte und Computer.
Abschreibung von börsennotiertem Eigentum
Wenn eine börsennotierte Immobilie hauptsächlich aus geschäftlichen Gründen genutzt wird, unterliegt sie der gesetzlichen Abschreibungsmethode in Prozent, da sie als geschäftlicher Vermögenswert eingestuft wird. Gelistete Immobilien, die höchstens die Hälfte der Zeit für Geschäftszwecke genutzt werden und den Test der überwiegenden Nutzung bestehen, können auf der Grundlage des angegebenen Prozentsatzes der Geschäftsnutzung noch abgeschrieben werden, müssen jedoch nach der linearen Methode abgeschrieben werden.
Fahrzeuge, die ausschließlich zur Personenbeförderung eingesetzt werden, unterliegen darüber hinaus zusätzlichen Abschreibungsbeschränkungen. Für eine börsennotierte Immobilie, die die Prüfung der überwiegenden Verwendung nicht besteht, sind keine Abschreibungen nach § 179 oder andere beschleunigte Abschreibungsmethoden zulässig.
Eine wiedererfasste Abschreibung kann in jedem Jahr nach dem ersten Nutzungsjahr, in dem der Nutzungsgrad des börsennotierten Immobiliengeschäfts unter 50% fällt, wieder zum Ertrag addiert werden. Das heißt, der Steuerzahler muss möglicherweise einen Teil der geltend gemachten überhöhten Abschreibung zurückzahlen. Der Betrag der wiedererlangten Abschreibung ist die beschleunigte Abschreibung, die für die Jahre vor dem Wiedererlangungsjahr zulässig war, einschließlich etwaiger Aufwendungen nach Section 179 abzüglich des Betrags der Abschreibung nach dem MACRS Alternative Depreciation System (ADS), der für denselben Zeitraum zulässig gewesen wäre.