Grundsätzlich nein. Wie der Name schon sagt, ist ein privates Unternehmen nicht verpflichtet, finanzielle Informationen an die Öffentlichkeit weiterzugeben. Dies steht in krassem Gegensatz zu öffentlichen Unternehmen, die verpflichtet sind, Quartalsabschlüsse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Allgemeine Informationspflichten für US-amerikanische Privatunternehmen
Alle US-amerikanischen Unternehmen, sowohl private als auch öffentliche, müssen ihre Finanzdokumente beim Außenminister des Staates, in dem sie ansässig sind, einreichen. Wenn ein Unternehmen ein Unternehmen gründet, muss es je nach Art des Unternehmens eine Satzung oder eine Gründungsurkunde einreichen.
Nach der Einreichung dieser Dokumente ist ein Unternehmen nicht verpflichtet, der Öffentlichkeit zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Alle Unternehmen müssen beim IRS vierteljährliche Steuerschätzungen und eine jährliche Steuererklärung einreichen, die alle Finanzinformationen für das Jahr enthält. Diese Dokumente sind jedoch keine öffentlichen Informationen und werden zur Beurteilung der Steuerverbindlichkeiten für eingetragene Unternehmen in den USA verwendet.
Allgemeine Offenlegungspflichten von EU-Privatunternehmen
Obwohl es den Mitgliedstaaten freigestellt ist, ihre eigenen Offenlegungsgesetze umzusetzen, müssen alle Mitgliedstaaten das EU-Recht in Form von Richtlinien erlassen. Öffentliche Dokumente, die bei der EU eingereicht werden müssen, umfassen konstitutive Dokumente, Änderungen und Informationen zu den bevollmächtigten Vertretern des Unternehmens zum Zwecke des Handels mit Dritten.
Ähnlich wie in den USA müssen nach dem Einreichen dieser Gründungsdokumente keine finanziellen Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.