Was ist SEC Form 15-12G
SEC Form 15-12G ist ein Formular, mit dem die Beendigung der Registrierung einer Wertpapierklasse gemäß Abschnitt 12 (g) oder die Aufhebung der Meldepflicht gemäß den Abschnitten 13 und 15 (d) des Securities Exchange Act bescheinigt werden kann von 1934.
AUFGLIEDERNDE SEK Form 15-12G
Das SEC-Formular 15-12G wird von der Securities and Exchange Commission (SEC) unter Bezugnahme auf die Abschnitte 12 (g), 13 und 15 (d) des Securities Exchange Act von 1934 bereitgestellt. Das Formular ermöglicht es Emittenten, die Kündigung einer registrierten Wertpapierklasse oder die Aussetzung der Pflicht zur Einreichung von Berichten mit SEC-Mandat zu beantragen.
Securities Exchange Act von 1934
Das Securities Exchange Act von 1934 war Teil einer Legislativbewegung, die nach dem Börsencrash von 1929 die Transparenz und die Effizienz der Finanzmarkthandelsinfrastruktur verbessern wollte. Das Securities Exchange Act von 1934 schuf die Securities and Exchange Commission und erteilte ihr umfassende Befugnisse zur Überwachung aller Arten von Transaktionen in der gesamten Investmentbranche in den Vereinigten Staaten.
Alle Wertpapiere, die an offenen Börsen gehandelt werden sollen, müssen sich bei der SEC registrieren lassen. Detaillierte Registrierungsanforderungen für Unternehmen und verwaltete Fonds sind im Securities Act von 1933, im Securities Exchange Act von 1934 und im Investment Company Act von 1940 festgelegt. Diese drei Gesetze bilden den Rahmen für die Registrierung von Unternehmen, die Registrierung von Wertpapieren und die Emission von öffentlich gehandelten Wertpapieren private Investmentangebote und Wertpapierhandel.
Das SEC-Formblatt 15-12G entbindet Unternehmen von einigen ihrer Meldepflichten gemäß den Abschnitten 12 (g), 12 (h), 13 und 15 (d) des Securities Exchange Act von 1934. Unternehmen können dieses Formular verwenden, wenn sie vorhaben, eine Auflistung von Sicherheitsklassen zu beenden. Das SEC-Formblatt 15-12G kann Unternehmen auch dabei helfen, von bestimmten Meldepflichten befreit zu werden. Beim Ausfüllen des SEC-Formulars 15-12G haben Emittenten die Möglichkeit, die Berichterstattung gemäß den folgenden Bestimmungen zu kündigen oder auszusetzen: Regel 12g-4 (a) (1), Regel 12g-4 (a) (2), Regel 12h-3 (b)) (1) (i), Regel 12h-3 (b) (1) (ii), Regel 15d-6 und Regel 15d-22 (b).
Abschnitt 12 (g)
Das SEC-Formular 15-12G ermöglicht es Unternehmen, ihre Registrierung gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 12 (g) zu kündigen. In Abschnitt 12 des Securities Exchange Act von 1934 sind die Registrierungsanforderungen für alle Arten von Wertpapieren aufgeführt. Abschnitt 12 (g) erörtert speziell die Registrierungsanforderungen für Unternehmen, die im zwischenstaatlichen Handel tätig sind. Abschnitt 12 (h) beschreibt die Befugnis der SEC, Ausnahmeregelungen für die Berichterstattung gemäß Abschnitt 12 (g) vorzusehen.
§§ 13 und 15 (d)
Das SEC-Formblatt 15-12G ermöglicht es Unternehmen, die Aussetzung der Berichtspflichten gemäß §§ 13 und 15 (d) zu beantragen. Abschnitt 13 beschreibt die vollständigen Berichtspflichten, die Unternehmen gemäß Abschnitt 12 erfüllen müssen. Abschnitt 15 (d) enthält Einzelheiten zum Berichtsprozess für Wertpapieranalysten und zu potenziellen Interessenkonflikten, die sich aus von Wertpapieranalysten vorgelegten Analysten- und Researchberichten ergeben können.