Eine UCC-1-Erklärung ist ein Dokument, das als Grundpfandrecht für gewerbliche Immobilien in einem Geschäftskredit dient. UCC-1-Kontoauszüge können für alle Arten von Vermögenswerten eingereicht werden. Die Hinterlegung einer UCC-1-Erklärung zur Besicherung von Sicherheiten ist für Geschäftskredite nach dem Einheitlichen Handelsgesetzbuch (UCC) erforderlich.
Aufschlüsselung der UCC-1-Anweisung
Die UCC-1-Erklärung dient als Pfandrecht für besicherte Sicherheiten. Ihre Bestandteile und Anmeldeverfahren sind vergleichbar mit den Grundpfandrechten in einem Hypothekendarlehensvertrag.
Enheitliche kommerzielle Vorschriften
Die UCC-1-Erklärung wurde von Richtlinien des Einheitlichen Handelsgesetzbuchs entwickelt, die Geschäftsabschlüsse und Aktivitäten in den USA regeln. Das Einheitliche Handelsgesetzbuch besteht aus neun Artikeln, die sich mit Aktivitäten wie Verkauf, Leasing, Bankgeschäfte, Verwaltung und Investitionen befassen. Der neunte Artikel des UCC trägt den Titel Secured Transactions und behandelt alle Aspekte besicherter Kredite für Unternehmen.
UCC-1-Komponenten und Überlegungen
Artikel neun des UCC beschreibt die Anforderungen für die Verwendung von UCC-1-Kontoauszügen zur Sicherung von Sicherheiten in einem Geschäftskredit. UCC-1-Kontoauszüge können für jeden gesicherten Vermögenswert verwendet werden, der als Sicherheit für ein Geschäftsdarlehen dient. Zu den üblicherweise verwendeten Vermögenswerten zählen Immobilien, Fahrzeuge, Unternehmensausstattung, Vorräte und Wertpapiere.
Ein Kreditgeber muss eine UCC-1-Erklärung ausfüllen und in den Geschäftskreditvertrag aufnehmen, damit sie wirksam wird. In der UCC-1-Erklärung sind Angaben zum Darlehensnehmer und zu den für das Darlehen besicherten Vermögenswerten erforderlich.
Ähnlich wie bei allen Arten von Grundpfandrechten muss ein Kreditgeber auch die UCC-1-Erklärung perfektionieren, indem er sie bei der zuständigen Behörde in dem Staat einreicht, in dem das Unternehmen, das den Kredit erhält, eingetragen ist. Die meisten UCC-1-Erklärungen müssen beim Außenminister eingereicht werden. Durch die Vervollkommnung der UCC-1-Erklärung wird das Pfandrecht an der besicherten Sicherheit gebunden. Bei der Vervollkommnung der UCC-1-Anweisung wird das Formular mit einem Zeitstempel versehen und mit einer Dateinummer versehen.
Die perfektionierte UCC-1-Anweisung dient auf dieselbe Weise wie andere Arten von perfektionierten Grundpfandrechten. Es gibt dem Kreditgeber öffentlich gesicherte Rechte an den Sicherheiten, die es ihm erleichtern, gegen den Kreditnehmer vorzugehen und schließlich eine gerichtliche Anordnung zu erhalten, um das Eigentum zu beschlagnahmen, wenn ein Verzug eintritt.
Bei der Geschäftskreditvergabe kann ein Unternehmen mehrere ausgereifte Grundpfandrechte gegen verschiedene Vermögensgegenstände geltend machen. Daher müssen die Kreditgeber mit gebührender Sorgfalt sicherstellen, dass sie beim Einreichen einer UCC-1-Erklärung Sicherheitenrechte erster Ordnung erhalten. Im Allgemeinen haben Kreditgeber zwei Arten von UCC-1-Erklärungen, die sie einreichen können: ein bestimmtes Sicherheitenpfandrecht oder ein Pauschalpfandrecht.
Spezifisches Sicherheitenpfandrecht
Spezifische UCC-1-Aussagen zu Sicherheiten sind bei Immobilientransaktionen am häufigsten. Diese Art von UCC-1 gibt dem Kreditgeber die ersten gesicherten Rechte an einem Immobilienobjekt, das mit geliehenen Mitteln gekauft wird.
Grundpfandrecht
Eine UCC-1-Erklärung mit einem Pauschalpfandrecht kann dem Kreditgeber gesicherte Rechte für eine Reihe von Vermögenswerten einräumen. In diesem Fall würde der Kreditgeber eine Reihe von Vermögenswerten angeben, auf die der Kreditnehmer dem Kreditgeber im Falle des Ausfalls eines Kredits Rechte einräumt. Die Bedingungen für das Grundpfandrecht werden dann im Abschnitt „Sicherheiten“ der UCC-1-Erklärung aufgeführt.