Der Zeichner eines neuen Aktienangebots fungiert als Vermittler zwischen der Gesellschaft, die Aktien eines Börsengangs (IPO) ausgeben möchte, und den Anlegern. Der Underwriter hilft dem Unternehmen, sich auf den Börsengang vorzubereiten, wobei Fragen wie der angestrebte Geldbetrag, die Art der auszugebenden Wertpapiere und die Vereinbarung zwischen dem Underwriter und dem Unternehmen zu berücksichtigen sind.
Die Zeichnungsvereinbarung kann verschiedene Formen annehmen. Die gängigste Art der Zeichnungsvereinbarung ist eine feste Zusage, bei der sich der Zeichner bereit erklärt, das Risiko des Kaufs des gesamten Bestands an Aktien, die beim Börsengang ausgegeben wurden, zu übernehmen und diese zum Börsenkurs an die Öffentlichkeit zu verkaufen. Oft gibt es eine Gruppe von Underwritern für einen Börsengang, die das Risiko für das Angebot teilen, das Syndikat.
Die Investmentbank reicht daraufhin bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC ein Registrierungsformular S-1 ein, in dem die Geschäftstätigkeit des Unternehmens, die geplante Verwendung des durch den Börsengang aufgenommenen Kapitals, die Grundlagen des Börsengangs und etwaige rechtliche Probleme dargelegt werden das Unternehmen kann haben. Die SEC hat dann eine Bedenkzeit, um sicherzustellen, dass alle wesentlichen Informationen über den Börsengang bekannt gegeben wurden.
Der Underwriter erstellt dann einen Prospektentwurf, um potenziellen institutionellen Anlegern eine Roadshow zu bieten. Die Roadshow soll für Aufregung beim Börsengang sorgen und beinhaltet Konferenzen für Investoren im ganzen Land. Nach der Roadshow legen der Underwriter und das Unternehmen den endgültigen Preis für den Börsengang auf der Grundlage der während der Roadshow eingegangenen Bestellungen fest. Anschließend teilt das Konsortium den Anlegern Aktien zu. Der letzte Schritt ist der erste Handelstag, an dem das investierende Publikum die Aktie zum ersten Mal an einer Börse kaufen kann.