Die im Rahmen eines Übernahmeangebots erworbenen Aktien gehen in das Eigentum des Käufers über. Ab diesem Zeitpunkt hat der Käufer wie jeder andere Aktionär das Recht, die Aktien nach eigenem Ermessen zu halten oder zu verkaufen.
Was ist ein Übernahmeangebot?
Ein Übernahmeangebot wird unterbreitet, wenn ein potenzieller Käufer bestehenden Aktionären ein Angebot zum Kauf einiger oder aller ihrer Aktien eines Unternehmens zu einem bestimmten Preis unterbreitet. Ein Unternehmen kann bestehenden Aktionären ein Übernahmeangebot zum Rückkauf eigener Aktien unterbreiten, um eine größere Beteiligung an dem Unternehmen wiederzugewinnen und den Aktionären eine zusätzliche Rendite zu bieten. Alternativ dazu kommen Übernahmeangebote manchmal von einem Außenstehenden, der eine Mehrheitsbeteiligung am Unternehmen erwerben oder die Kontrolle über das Unternehmen übernehmen möchte oder lediglich eine wesentlich größere Beteiligung am Unternehmen anstrebt.
Die meisten Übernahmeangebote werden zu einem festgelegten Preis abgegeben, der einen erheblichen Aufschlag gegenüber dem aktuellen Aktienkurs darstellt. Beispielsweise könnte ein Übernahmeangebot zum Kauf ausstehender Aktien für 18 USD je Aktie unterbreitet werden, wenn der aktuelle Marktpreis nur 15 USD je Aktie beträgt. Der Grund für das Angebot der Prämie besteht darin, eine große Anzahl von Aktionären zum Verkauf ihrer Aktien zu bewegen.
Im Falle eines Übernahmeversuchs kann das Angebot davon abhängig gemacht werden, dass der potenzielle Käufer in der Lage ist, eine bestimmte Anzahl von Aktien zu erwerben, beispielsweise eine ausreichende Anzahl von Aktien, um eine Kontrollbeteiligung an der Gesellschaft zu begründen.
Ist es eine gute Idee, ein Übernahmeangebot anzunehmen?
Es ist allgemein bekannt, dass es in der Regel im besten Interesse der Aktionäre liegt, das Angebot anzunehmen, da Übernahmeangebote eine Gelegenheit darstellen, die eigenen Aktien zu einem Aufschlag zum aktuellen Marktwert zu verkaufen. Es ist jedoch möglich, dass einzelne Aktionäre gute Gründe haben, das Angebot nicht anzunehmen, wie z. B. steuerliche Erwägungen in Bezug auf Kapitalgewinne aus dem Verkauf.