DEFINITION VON BROSCHÜRE
Die Broschürenregel ist eine Anforderung des Investment Advisers Act von 1940, wonach Anlageberater ihren Kunden eine schriftliche Offenlegungserklärung vorlegen müssen. Die Regel, offiziell bekannt als Regel 204-3, gilt für alle auf Bundesebene registrierten Anlageberater und legt die Zeiten während des Beratungsprozesses fest, zu denen sie die Materialien bereitstellen müssen.
BREAKING DOWN Broschürenregel
Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde gibt zwei Möglichkeiten an, wie ein Berater die Broschürenregel erfüllen kann:
1) Der Berater kann eine solche Offenlegung vornehmen, indem er dem Kunden das Formular ADV Teil 2A (Broschüre) und Teil 2B (Broschürenergänzung) aushändigt.
2) Der Berater kann eine aktuelle Broschüre zur Verfügung stellen, die dieselben Informationen enthält, die auch in Formblatt ADV Teil 2A und 2B enthalten sind.
Was ist in der Broschüre enthalten?
Das Dokument muss die folgenden Informationen enthalten:
- Hintergrundinformationen zum Berater Verfügbare Services und die Gebühren für diese Services, einschließlich verfügbarer Rabatte. Offenlegung von Vergütungen Dritter (wie Provisionen oder Empfehlungsgebühren) Mindestbetrag des zu verwaltenden Vermögens in US-Dollar. Offenlegung einer Verbindung zu einem Broker-Händler. Jede wesentliche rechtliche oder disziplinarische Handlung, die innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgt ist. Jede finanzielle Situation des Beraters (z. B. Insolvenz), die seine Fähigkeit beeinträchtigen könnte, Kundenverpflichtungen nachzukommen, muss ebenfalls vorliegen Offenlegung, wenn der Berater: Ermessensspielraum in Bezug auf Kundenkonten hatHat Verwahrung von Kundengeldern oder WertpapierenVorauszahlung von Gebühren in Höhe von mehr als 500 USD erforderlich, mehr als sechs Monate im Voraus
Wer soll eine Broschüre erhalten?
Die Broschürenregel besagt, dass Neukunden die erforderlichen Informationen mindestens 48 Stunden vor Abschluss eines Beratungsvertrages zur Verfügung gestellt werden müssen. Berater müssen bestehenden Kunden jedes Jahr eine neue Broschüre geben. Das Versäumnis, die Broschüre zur Verfügung zu stellen, gilt als betrügerisches Verhalten.
Ausnahmen von der Broschürenregel
Berater, die bei der SEC registriert sind, müssen weder (i) Kunden, die bei der SEC registrierte Investmentgesellschaften sind, noch Geschäftsentwicklungsunternehmen eine Broschüre übermitteln. oder (ii) Kunden, die nur unpersönliche Anlageberatung vom Berater erhalten und dem Berater weniger als 500 USD pro Jahr zahlen.
Ein bei der SEC registrierter Berater ist nicht verpflichtet, einem Kunden eine Broschürenbeilage auszuliefern (i) an den er keine Broschüre ausliefern muss, (ii) der nur unpersönliche Anlageberatung erhält, oder (iii) bestimmten leitenden Angestellten und Mitarbeitern von der Berater selbst.