Fürsorge, Sorgerecht und Kontrolle sind Ausschlüsse in Haftpflichtversicherungen, die die Entschädigung des Versicherten aufheben, wenn ein Eigentum in die Obhut des Versicherten gegeben wird. Der Sorgfalts-, Verwahr- oder Kontrollausschluss (CCC-Ausschluss) gilt im Allgemeinen für Eigentum, das dem Versicherten nicht gehört, wie zum Beispiel Mietmaterial oder Transportgüter.
Zerfall von Pflege, Sorgerecht oder Kontrolle (CCC)
Kommerzielle allgemeine Haftungspolicen enthalten oft mehrere Ausschlüsse. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel für Eigentum, das dem Versicherten gehört oder anderweitig speziell in der Versicherungspolicensprache aufgeführt ist. Anderes Eigentum, wie zum Beispiel gemietetes Eigentum, wird häufig durch Pflege-, Sorgerechts- oder Kontrollausschlüsse nicht abgedeckt.
Ob Eigentum unter Obhut, Sorgerecht oder Kontrollausschluss fällt, kann von Fall zu Fall variieren. Wenn eine Klage eingereicht wird, werden die Gerichte den Sachverhalt prüfen, um festzustellen, ob der Ausschluss gilt. Die Gefährdung, die den CCC-Ausschluss auslöst, wird dadurch verursacht, dass sich das Eigentum eines anderen in Ihrem Besitz befindet. Der Ausschluss gilt nur für persönliches Eigentum, nicht für Immobilien wie Gebäude oder fest angebrachte Einrichtungsgegenstände. Immobilien sind ein separater Punkt in Ihrer Haftungspolitik.
Wie Sorgfalt, Sorgerecht oder Kontrolle definiert werden
Der Ausschluss gilt, wenn eine der drei Bedingungen erfüllt ist - nicht alle müssen erfüllt sein. Die drei Begriffe sind wie folgt definiert:
- Pflege: Vorübergehende Aufladung oder vorübergehende Überwachung des Eigentums. Verwahrung: Unterstellt die Verwahrung des Eigentums. Kontrolle: Bezieht sich auf die Macht über das Eigentum
Dieser Ausschluss hat viele Nuancen, und es gibt keine allgemeingültige Antwort auf das, was durch den CCC-Ausschluss ausgeschlossen wird. Kleine Änderungen der Umstände können zu einer anderen Feststellung führen, ob sich das Eigentum in der Obhut, Obhut oder Kontrolle des Versicherten befindet.
Zum Beispiel wird ein Lieferwagenfahrer damit beauftragt, eine Bestellung von Äpfeln aus einem Obstgarten abzuholen. Für diesen Vorgang muss der Obstbaumanager die Äpfel in den Anhänger laden - er ist der einzige, der dazu berechtigt ist. Der Fahrer ist die einzige Partei, die das Fahrzeug neu positionieren darf. Wenn während des Ladens ein Gerät den Anhänger beschädigt, kann der Haftpflichtversicherer des Obstbaumanagers den Versicherungsschutz verweigern, da der Anhänger unter der Obhut, Aufsicht oder Kontrolle des Obstbaumanagers beschädigt wurde, auch wenn der LKW den Schaden verursacht hat.
Während Pflege-, Sorgerechts- oder Kontrollausschlüsse den Schutz für Eigentum aufheben, bieten andere Versicherungsschutzoptionen Schutz. Zum Beispiel können Fernfahrer eine Versicherung abschließen, um Schäden an Anhängern zu decken, die an ihrem LKW befestigt sind.