Im Allgemeinen können Unternehmen mit dem Internal Revenue Service (IRS) die Kosten für Waren abziehen, die für die Herstellung oder den Kauf der Produkte verwendet werden, die sie für ihr Unternehmen verkaufen. Aus buchhalterischen und steuerlichen Gründen werden diese unter der Buchungsposition Herstellungskosten der verkauften Waren (COGS) aufgeführt.
Dieser Abzug kann für Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe oder im Bergbau von großem Vorteil sein, die über kapitalintensive, langwierige Produktionsprozesse und hohe COGS-Zahlen verfügen. Allerdings können nicht alle Unternehmen einen COGS-Abzug geltend machen, da nicht alle Unternehmen COGS in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen können.
Ausschlüsse von den Kosten der verkauften Waren Abzug
Viele Dienstleistungsunternehmen haben überhaupt keine Verkaufskosten. COGS wird in den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (GAAP) nicht detailliert behandelt, aber COGS ist definiert als nur die Kosten von Inventargegenständen, die in einem bestimmten Zeitraum verkauft wurden. Servicefirmen haben nicht nur keine Waren zu verkaufen, sondern reine Servicefirmen haben auch keine Vorräte. Wenn COGS nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt ist, kann für diese Kosten kein Abzug vorgenommen werden.
Beispiele für reine Dienstleistungsunternehmen sind Wirtschaftsprüfungsfirmen, Anwaltskanzleien, Immobiliengutachter, Unternehmensberater, professionelle Tänzer usw. Obwohl in all diesen Branchen Geschäftsausgaben anfallen und normalerweise Geld für die Erbringung ihrer Dienstleistungen ausgegeben wird, werden COGS nicht aufgeführt. Stattdessen haben sie sogenannte "Kosten der Dienstleistungen", die nicht auf einen COGS-Abzug angerechnet werden.
Umsatzkosten versus COGS
Es gibt auch Umsatzkosten für laufende Vertragsdienstleistungen, die sogar Rohstoffe, direkte Arbeitskräfte, Versandkosten und an Vertriebsmitarbeiter gezahlte Provisionen umfassen können. Auch diese können jedoch nicht als COGS beansprucht werden, ohne ein physikalisch hergestelltes Produkt zu verkaufen. Die IRS-Website listet sogar einige Beispiele für "persönliche Dienstleistungsunternehmen" auf, die COGS nicht in ihren Gewinn- und Verlustrechnungen berechnen. Dazu gehören Ärzte, Rechtsanwälte, Tischler und Maler.
Viele Dienstleistungsunternehmen haben einige Produkte zu verkaufen. Zum Beispiel sind Fluggesellschaften und Hotels in erster Linie Anbieter von Dienstleistungen wie Transport und Unterkunft, verkaufen jedoch Geschenke, Lebensmittel, Getränke und andere Artikel. Diese Artikel werden definitiv als Waren angesehen, und diese Unternehmen verfügen mit Sicherheit über Lagerbestände an solchen Waren. Beide Branchen können COGS in ihren Gewinn- und Verlustrechnungen aufführen und für Steuerzwecke geltend machen.
COGS und andere Abzüge
Die Herstellungskosten der verkauften Waren umfassen die direkten Kosten der Herstellung einer Ware oder den Großhandelspreis der weiterverkauften Waren. Andere potenziell abzugsfähige Kosten umfassen Arbeit, vorausgesetzt, die Arbeit war direkt in den Produktionsprozess der Ware involviert, Lieferungen, Versandkosten, Frachtkosten und direkt damit verbundene Gemeinkosten.
Es gibt auch einige indirekte Kosten, die in COGS enthalten sein können. Die indirekten Kosten können Miete, Steuern, Lagerung, Umschlag, Umpacken und bestimmte Verwaltungskosten umfassen.
Unternehmen, die COGS beantragen können, tun dies in ihrem Anhang C über die Leitung 42. Dies ist nur möglich, wenn das Unternehmen seinen Lagerbestand zu Beginn und am Ende eines jeden Steuerjahres genau bewertet. Wenn eine Ausgabe in COGS enthalten ist, kann sie nicht erneut als Geschäftsausgabe gezählt werden.