Was ist privilegierte Kommunikation?
Privilegierte Kommunikation ist eine Interaktion zwischen zwei Parteien, bei der das Gesetz eine private, geschützte Beziehung anerkennt. Was auch immer zwischen den Parteien kommuniziert wird, bleibt vertraulich und das Gesetz kann ihre Offenlegung nicht erzwingen. Auch die Offenlegung durch eine der Parteien ist mit rechtlichen Einschränkungen verbunden. Es gibt jedoch Ausnahmen, die eine privilegierte Kommunikation ungültig machen können, und verschiedene Umstände, unter denen absichtlich oder unbeabsichtigt auf sie verzichtet werden kann. Häufig zitierte Beziehungen, in denen privilegierte Kommunikation besteht, sind solche zwischen Anwalt und Klient, Arzt oder Therapeut und Patient sowie Priester und Gemeindemitglied.
Die zentralen Thesen
- Privilegierte Kommunikation schützt die Vertraulichkeit von Interaktionen zwischen zwei Parteien, die nach dem Gesetz zu einer privaten, geschützten Beziehung berechtigt sind. Zu den Beziehungen, die den Schutz privilegierter Kommunikation bieten, gehören Rechtsanwalt, Arzt, Patient, Priester, Gemeindemitglied, zwei Ehegatten und (in einigen Bundesstaaten) Reporterquelle.Wenn Personen geschädigt oder bedroht werden, wird der Schutz der privilegierten Kommunikation aufgehoben.
Schutz unter privilegierter Kommunikation
Neben dem Anwaltsprivileg und Gesprächen mit Angehörigen der Heilberufe und religiösen Vertretern gehören zu den privilegierten Kommunikationen auch solche zwischen zwei Ehegatten, einem Buchhalter und einem Mandanten sowie in einigen Bundesstaaten Reportern und deren Quellen.
In beruflichen Beziehungen steht das Recht auf Schutz der Kommunikation dem Klienten, Patienten oder Büßer zu. Der Empfänger der Informationen muss die Kommunikation geheim halten, es sei denn, der Herausgeber der Informationen verzichtet auf das Recht. Wenn der Empfänger der Informationen dies nicht tut, kann er in vielen Fällen seine Betriebsgenehmigung verlieren.
Die wichtigsten Bestimmungen für das Privileg zwischen Ehepartnern sind, dass Gerichte Ehemänner oder Ehefrauen nicht zwingen dürfen, den Inhalt vertraulicher Mitteilungen während der Ehe offenzulegen, und dass keiner der Ehepartner gezwungen werden darf, gegen den anderen auszusagen. Diese Rechte, die auch nach Auflösung einer Ehe bestehen, sollen die Ehrlichkeit und Vertraulichkeit der Ehe schützen. Beachten Sie jedoch, dass diese Schutzmaßnahmen den einen oder anderen Ehepartner nicht daran hindern, gegen den anderen auszusagen, falls er dies wünscht.
Die Vertraulichkeit der privilegierten Kommunikation
Es reicht nicht aus, solche Mitteilungen zwischen Personen zu machen, die sich in einer gesetzlich anerkannten geschützten Beziehung befinden. Um den Vertraulichkeitsstatus zu gewährleisten, muss die Kommunikation in einer privaten Umgebung stattfinden, beispielsweise in einem Besprechungsraum, in dem die Parteien mit angemessener Erwartung davon ausgehen, dass andere sie nicht mithören.
Der privilegierte Status der Kommunikation endet auch, wenn die Kommunikation mit einem Dritten geteilt wird, der nicht Teil der geschützten Beziehung ist. Eine Person, die ein Agent des Empfängers der Informationen ist - beispielsweise eine Sekretärin eines Buchhalters oder eine Krankenschwester eines Arztes -, wird im Allgemeinen nicht als Dritte angesehen, der den privilegierten Status der Kommunikation gefährdet.
Wenn privilegierte Kommunikation aufhört, privat zu sein
Dann kommen Situationen, in denen die Kommunikation die Offenlegung von Schäden für Menschen oder lediglich die Drohung von Schäden in der Zukunft beinhaltet. Die Kommunikation mit medizinischen Fachkräften ist nicht geschützt, wenn der Fachmann Grund zu der Annahme hat, dass der Patient sich selbst oder anderen Schaden zufügen könnte.
Der mangelnde Schutz erstreckt sich normalerweise auf den Verdacht des Missbrauchs von Kindern oder anderen schutzbedürftigen Personen wie älteren oder behinderten Menschen. Selbst zwischen Ehepartnern gilt das Privileg in der Regel nicht in Fällen, in denen ein Ehepartner oder Kinder, die sich in der Obhut des Ehepartners befinden, Schaden erleiden oder drohen, oder bei Straftaten, die gemeinsam mit dem anderen Ehepartner begangen werden.
Beachten Sie, dass einige dieser Ausnahmen je nach Rechtsprechung, die in der Regel ein Bundesstaat ist, variieren können.