Was ist die Regelung K?
Die Vorschrift K ist eine der Vorschriften des Federal Reserve Board (FRB). Es regelt das internationale Bankgeschäft und bietet Richtlinien für Bankholdinggesellschaften, die internationalen Handel betreiben, sowie für ausländische Banken mit Sitz im Inland. Sie schränkt die Arten von Geschäfts- und Finanzpraktiken und -transaktionen ein, an denen Bankholdinggesellschaften und ausländische Banken mit Sitz im Inland teilnehmen können.
Vorschrift K erklärt
Die Vorschrift K ist eine von wenigen Vorschriften der Federal Reserve. Die Federal Reserve Regulations sind Regeln, die eingeführt wurden, um die Praktiken von Bank- und Kreditinstituten zu regeln. Der Hauptzweck der meisten Vorschriften besteht darin, einzelne Verbraucher vor betrügerischen, potenziell finanziell schädlichen und / oder die Persönlichkeitsrechte verletzenden Finanzpraktiken zu schützen.
Vorschrift K: Die Besonderheiten
Laut dem Board of Governors des Federal Reserve System regelt Regulation K "den internationalen Bankbetrieb von US-amerikanischen Bankenorganisationen und den Betrieb ausländischer Banken in den Vereinigten Staaten".
Die Vorschrift K erlaubt Unternehmen, die sich nach dem Edge Act qualifizieren, an einer Vielzahl globaler Bankpraktiken teilzunehmen. Inländische Banken können damit auch ganze nichtfinanzielle ausländische Geschäftseinheiten besitzen. Gemäß diesem Statut gelten für Edge Act-Unternehmen auch Mindestreservepflichten.
Laut der Site AdvisoryHQ besteht Regulation K aus vier Teilen:
- Teil I befasst sich mit internationalen Geschäftstätigkeiten von US-Banken, definiert, welche Aktivitäten und Investitionen zulässig sind, legt Kreditlimits und Kapitalanforderungen fest und erstellt Regeln für die Beaufsichtigung und Berichterstattung. Teil II befasst sich mit der Geschäftstätigkeit ausländischer Banken in den USA, einschließlich der Aktivitäten, die diese Banken ausüben dürfen, der Offenlegung und der Bewertungsregeln. Teil III befasst sich mit Exporthandelsunternehmen (ETC), der Regulierung von Investitionen, Kreditlinien und der Offenlegung. Teil IV befasst sich mit der internationalen Kreditvergabe, der Regelung international verlängerter Kreditlinien sowie der Offenlegung.