DEFINITION VON SEC Form 8-A12B
Eine Einreichung bei der US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission), die erforderlich ist, wenn ein Unternehmen bestimmte Klassen von Wertpapieren ausgeben möchte, einschließlich der Rechte zum Kauf solcher Wertpapiere zu einem späteren Zeitpunkt. Diese Einreichung wird auch als Registrierung für die Notierung eines Wertpapiers auf einem nationalen Börsenformular bezeichnet. Das SEC-Formular 8-A12B enthält Angaben zum Emittenten und zum Wertpapier.
UNTERBRECHEN SEC Form 8-A12B
Das SEC-Formular 8-A12B kann für Anleger, die den Kauf von Vorzugsaktienrechten und anderen Arten von hybriden festverzinslichen Wertpapieren in Betracht ziehen, äußerst nützlich sein. Da viele dieser Wertpapiere in den Finanzmedien nicht regelmäßig verfolgt werden, ist die erste Erklärung zur SEC-Registrierung häufig die beste Quelle für endgültige Informationen.
Eine andere nützliche Form, 8-A
Formblatt 8-A ist eine verkürzte Form der Wertpapierregistrierungserklärung, die ursprünglich nach dem Securities Exchange Act von 1934 erstellt wurde, auch bekannt als: das „Exchange Act“, mit dem eine Klasse von Wertpapieren eines Emittenten effektiv registriert wird. Formblatt 8-A verpflichtet zur Offenlegung allgemeiner Informationen in Bezug auf die Wertpapiere des Emittenten, wie Stimmrechte, Dividendenausschüttungsrechte sowie Bestimmungen gegen Übernahmen, die in der Satzung und der Satzung des Emittenten festgelegt sind. Die Offenlegungsmodelle müssen Abschlüsse enthalten, die gemäß den Standards und von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden, die beim Public Company Accounting Oversight Board registriert ist.
Nach Inkrafttreten einer Registrierungserklärung gemäß dem Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“), die ein Börsengang (IPO) oder ein direktes öffentliches Angebot (DPO) abdeckt, können Emittenten der Wertpapiere eine Registrierung einreichen Erklärung über eine Wertpapierklasse nach dem Börsengesetz, mit der Emittenten ihre beim Börsengang oder beim direkten öffentlichen Angebot registrierten Wertpapiere an einer nationalen Wertpapierbörse notieren können.
Formular 10
Emittenten, die sich nicht dafür entscheiden, eine Registrierungserklärung einzureichen, die ein Erst- oder direktes öffentliches Angebot abdeckt, würden eine Registrierungserklärung gemäß dem Börsengesetz in Form 10 einreichen, die umfassendere Finanzberichte und andere weitergehende Offenlegungsmaßnahmen erfordert als die von Form vorgeschriebenen 8-A. Da Form 8-A im Vergleich zu seinem Gegenstück zu Form 10 relativ einfach und unkompliziert ist und wesentlich weniger strenge Offenlegungspflichten aufweist, wird Form 8-A von Emittenten mit einer erheblich höheren Häufigkeit verwendet als diejenigen, die sich für Form 10 entscheiden, das nur selten verwendet wird und der vom Emittenten verlangt, Meldungen gemäß § 13 oder 15 (d) des Börsengesetzes einzureichen.
Verwandte Formulare: SEC-Formulare 8-A12B / A, 8-A12G, 8-A12G / A