DEFINITION VON SEK-Formular F-6
Das SEC-Formular F-6 wird von der Securities and Exchange Commission (SEC) für die Registrierung bestimmter Wertpapiere eines ausländischen Unternehmens benötigt. Es wird zum Registrieren von Anteilen verwendet, die durch von einer Depotbank ausgestellte American Depositary Receipts (ADRs) gegen die Hinterlegung der Wertpapiere eines ausländischen Emittenten verbrieft sind. Kurz gesagt, das Formular listet Aktien ausländischer Wertpapiere an einer US-Börse auf. Preis und Liquidität weichen jedoch vom ausländischen Gegenstück des ADR ab, da diese an zwei verschiedenen Börsen gehandelt werden. Das Formblatt F-6 wird gemäß dem Securities Act von 1933 ausgestellt.
UNTERBRECHEN SEC Form F-6
Das SEC-Formblatt F-6 ist auch als Registrierungserklärung nach dem Securities Act von 1933 für Hinterlegungsaktien bekannt, die durch American Depositary Receipts belegt sind. Diese Handlung, die oft als "Wahrheit in Wertpapieren" bezeichnet wird, erfordert, dass diese Registrierungsformulare, in denen wesentliche Fakten aufgeführt sind, eingereicht werden, um wichtige Informationen bei der Registrierung von Wertpapieren eines Unternehmens offen zu legen. Dies hilft der SEC, die Ziele des Gesetzes zu erreichen, indem sie von den Anlegern wichtige Informationen über die angebotenen Wertpapiere verlangt und Betrug beim Verkauf der angebotenen Wertpapiere verbietet. Unternehmen müssen die Registrierungserklärung des Formblatts F-6 in elektronischer Form über das EDGAR-System (Electronic Data Gathering, Analysis and Retrieval) der SEC einreichen. Auf diese Weise können Anleger, Aufsichtsbehörden und Interessenten jederzeit auf die Informationen zugreifen.
Teilnahmebedingungen für das SEC-Formular F-6
Es müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein, damit das Formular F-6 für die Registrierung verwendet werden kann. Der Inhaber des ADR ist berechtigt, die hinterlegten Wertpapiere nach vorübergehender Verzögerung aus verschiedenen Gründen oder aufgrund der Zahlung von Dividenden jederzeit zurückzuziehen. Andere Gründe hierfür können die Zahlung von Gebühren, Steuern und ähnlichen Abgaben sowie die Einhaltung von Gesetzen oder Vorschriften in Bezug auf die Verwahrstelle sein. Mit dem Formular F-6 müssen die hinterlegten Wertpapiere auch in Transaktionen angeboten oder verkauft werden, die gemäß dem Securities Act von 1933 registriert wurden.
Die Registrierung hinterlegter Wertpapiere ist nur über das Formular F-6 möglich. Erforderlichenfalls muss die Registrierung der hinterlegten Wertpapiere auf anderen relevanten Formularen abgeschlossen werden.
Das Formular F-6 verpflichtet die Registranten zur Angabe sachdienlicher Informationen, einschließlich des genauen Namens des Emittenten, der Übersetzung des Namens des Emittenten ins Englische, des Sitzes, des genauen Namens der Verwahrstelle und der Anschrift der Geschäftsstelle. Und da nichts im Leben kostenlos ist, ist dem Anmeldeformular eine Gebühr beigefügt. Bei der Zahlung werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter der zu registrierende Betrag, der vorgeschlagene maximale Angebotspreis und der vorgeschlagene maximale Preis pro Anteil. Zusätzlich zur Anmeldegebühr wird eine Anmeldegebühr erhoben.