Was ist ein nicht gesponsertes ADR?
Ein nicht gesponserter ADR ist ein American Depositary Receipt (ADR), den eine Depotbank ohne Beteiligung, Beteiligung oder sogar Zustimmung des ausländischen Emittenten ausgibt, dessen Aktien dem ADR zugrunde liegen. Der Emittent hat daher keine Kontrolle über ein nicht gesponsertes ADR, im Gegensatz zu einem gesponserten ADR, bei dem er die Kontrolle behält.
Depotbanken richten in der Regel nicht gesponserte ADRs als Reaktion auf die Nachfrage der Anleger ein. Aktionärsleistungen und Stimmrechte können nicht auf die Inhaber dieser bestimmten Wertpapiere ausgedehnt werden. Nicht gesponserte UAW werden im Allgemeinen nicht an den US-Börsen, sondern im Freiverkehr (OTC) gehandelt.
BREAKING DOWN Unsponsored ADR
Die Anzahl der nicht gesponserten ADR-Emissionen stieg nach dem 10. Oktober 2008 an, als die Securities and Exchange Commission (SEC) eine Ausnahmeregelung für ausländische Emittenten änderte, die es ihnen ermöglichte, ihre Wertpapiere auf dem US-amerikanischen OTC-Markt ohne die gemäß Abschnitt vorgeschriebene Registrierung zu handeln 12 (g) des SEC Act von 1934.
Diese Änderung beseitigte die schriftlichen Antrags- und Papiervoraussetzungen, indem ausländische Emittenten, die bestimmte Bedingungen erfüllten, automatisch von Abschnitt 12 (g) befreit wurden. Diese Bedingungen erforderten, dass der Emittent eine Auflistung seiner Anteile auf seinem Primärmarkt außerhalb der USA führt und in Englisch angegebene Nicht-US-Veröffentlichungsdokumente elektronisch veröffentlicht.
Da die Depotbanken nicht verpflichtet waren, die zugrunde liegenden Emittenten zu benachrichtigen oder die Genehmigung einzuholen, bevor sie nicht gesponserte ADRs bei der SEC registrieren, gab es einen Ansturm, diese auf den Markt zu bringen, was dazu führte, dass manchmal mehrere nicht gesponserte ADRs für denselben Emittenten erstellt wurden.
Nicht gesponserte ADRs im Vergleich zu gesponserten ADRs
Im Gegensatz zu nicht gesponserten ADRs ermöglichen gesponserte ADRs ausländischen Unternehmen die direkte Erschließung internationaler Kapitalmärkte. Obwohl ein gesponsertes ADR in den USA gelistet wäre, lauten Umsatz und Gewinn des emittierenden Unternehmens immer noch auf seine Heimatwährung. Es gibt drei Ebenen gesponserter Hinterlegungsscheine:
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Von Level I gesponserte ADRs können nur außerbörslich und nicht an einer offiziellen US-Börse gehandelt werden. Ein Level-I-gesponsertes ADR ist für ausländische Unternehmen jedoch einfacher einzurichten, da weder dieselben Angaben erforderlich sind noch die allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze (GAAP) eingehalten werden müssen. Von Level I gesponserte ADRs bergen aufgrund ihrer relativen mangelnden Transparenz ein gewisses Risiko für Anleger.
Von Level II gesponserte ADRs können an einer Börse notiert werden und sind somit für einen breiteren Markt sichtbar. Allerdings muss das Unternehmen die SEC einhalten.
Von Level III gesponserte ADRs ermöglichen Unternehmen die Ausgabe von Aktien zur Kapitalbeschaffung, erfordern jedoch ein Höchstmaß an Compliance und Offenlegung.