Stammaktionäre eines börsennotierten Unternehmens haben bestimmte Rechte in Bezug auf ihre Kapitalbeteiligung, und zu den wichtigsten gehört das Stimmrecht in bestimmten Unternehmensangelegenheiten. Aktionäre haben in der Regel das Stimmrecht bei Wahlen zum Verwaltungsrat und bei vorgeschlagenen operativen Änderungen, wie z. B. Verschiebungen von Unternehmenszielen und -zielen oder grundlegenden strukturellen Änderungen.
Aktionäre haben auch das Recht, über Angelegenheiten abzustimmen, die sich direkt auf ihren Aktienbesitz auswirken, wie z. Sie haben möglicherweise auch das Recht, über Vergütungspakete für Führungskräfte und andere administrative Fragen abzustimmen.
Stammaktienbesitz ist immer stimmberechtigt, aber die Art der Rechte und die spezifischen Fragen, über die die Aktionäre abstimmen dürfen, können von Unternehmen zu Unternehmen erheblich variieren. Einige Unternehmen gewähren den Aktionären eine Stimme pro Aktie, wodurch die Aktionäre, die mehr in das Unternehmen investieren, ein größeres Mitspracherecht bei Unternehmensentscheidungen haben. Alternativ kann jeder Aktionär eine Stimme haben, unabhängig davon, wie viele Aktien er besitzt. Aktionäre können ihr Stimmrecht auf der Hauptversammlung der Gesellschaft oder einer anderen zu Abstimmungszwecken einberufenen Sonderversammlung oder durch einen Bevollmächtigten persönlich ausüben. Vollmachtsformulare werden den Aktionären zusammen mit ihrer Einladung zur Teilnahme an der Hauptversammlung zugesandt. In diesen Formularen werden alle Fragen aufgelistet und beschrieben, zu denen die Aktionäre stimmberechtigt sind. Ein Aktionär kann sich dafür entscheiden, das Formular auszufüllen und seine Stimmen zu den Themen einzusenden, anstatt persönlich abzustimmen.
Da die Fragen, über die die Aktionäre zumindest teilweise abstimmen können, die künftige Rentabilität des Unternehmens bestimmen, können die Aktionäre durch das Stimmrecht in solchen Angelegenheiten den Erfolg ihrer Investition beeinflussen. Entscheidungen, die auf der Hauptversammlung getroffen werden, können darüber entscheiden, ob sich der Aktienkurs eines Unternehmens anschließend verdoppelt oder um 50 Prozent verringert. Daher müssen die Aktionäre die Gelegenheit nutzen, die Ausrichtung des Unternehmens positiv zu beeinflussen.
Aktionäre sollten Vorschläge, die zur Abstimmung vorgelegt werden, gründlich analysieren. Beispielsweise kann es Vorschläge für das Unternehmen geben, Maßnahmen zu ergreifen, die der Schaffung einer "Giftpille" gleichkommen, die eine mögliche Übernahme durch ein anderes Unternehmen verhindern soll. Während solche Vorschläge für das Personal der Unternehmensleitung von Vorteil sein können, müssen sie nicht unbedingt im besten Interesse der Aktionäre sein, die im Falle einer Übernahme erhebliche Kapitalgewinne aus ihren Aktien erzielen könnten. Vorschläge zur Änderung der Satzung des Unternehmens sowie Vorschläge der Unternehmensleitung zur Änderung von Rechts- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sollten sorgfältig geprüft werden.
Vorgeschlagene Aktienoptions- oder Aktiensplitpläne können erhebliche Auswirkungen auf den Wert bestehender Aktien haben. Daher sollten solche Vorschläge vor der Abstimmung von den Aktionären sorgfältig geprüft werden. Ein weiterer Punkt für die Aktionärsanalyse ist der Vergütungsausschussbericht des Unternehmens. Anleger sollten den Vergütungsplan des Unternehmens überprüfen, um festzustellen, ob die Vergütungspakete für Führungskräfte insgesamt angemessen sind und wie effektiv die Boni an die tatsächliche Leistung gebunden sind.