Was ist eine Stornierung der Rentenanpassung?
Rentenanpassungsumkehr (PAR) ist eine Option für Arbeitnehmer, bei der sie die Altersrente anpassen können, indem sie einen registrierten Altersvorsorgeplan (RRSP) und einen gepoolten registrierten Pensionsplan hinzufügen, nachdem sie vorzeitig aus einem aufgeschobenen Gewinnbeteiligungsplan (DPSP) oder einem registrierten Pensionsplan ausgetreten sind (RPP) bei einem Arbeitgeber.
Grundlegendes zur Auflösung der Rentenanpassung (PAR)
Ein PAR wird in Kanada verwendet, um den registrierten Altersvorsorgeplan oder den zusammengefassten registrierten Pensionsplan einer Person zu ergänzen, wenn sie als Angestellter aus einem DPSP oder RPP ausscheidet.
Der PAR reduziert den Geldbetrag, der in einem bestimmten Jahr für einen Mitarbeiter in die Pensionskasse eingezahlt wurde, und erhöht dadurch das RRSP-Abzugslimit.
Ein PAR kann beispielsweise auftreten, wenn ein Mitarbeiter ein Unternehmen nach kurzer Zeit verlässt und bevor dieser Mitarbeiter eine Betriebserlaubnis erhält. In solchen Fällen hat der Arbeitgeber möglicherweise noch keinen Beitrag zur Pensionskasse des Arbeitnehmers geleistet. In diesem Fall setzt sich die Rente nur aus dem Beitrag des Arbeitnehmers zusammen und die Arbeitgeberbeiträge werden nicht angerechnet.
Anspruch auf Rückabwicklung der Rentenanpassung
Um einen PAR zu erhalten, muss der Mitarbeiter nicht unbedingt das Arbeitsverhältnis zu einem Unternehmen beenden. Mitarbeiter können eine Auflösung der Rentenanpassung einleiten, indem sie die Mitgliedschaft in der Rentenversicherung kündigen und die Leistungen an einen RRSP übertragen.
Sobald ein Planteilnehmer unverfallbar ist oder konkrete Vorteile, einschließlich Arbeitgeber-Matching-Fonds, erhalten hat, hat er keinen Anspruch mehr auf einen PAR. Darüber hinaus hat ein Mitarbeiter, der ein Unternehmen verlässt, aber weiterhin Mitglied des Pensionsplans ist, keinen Anspruch auf den PAR.
Berechnung der Rentenanpassungsstornierung für einen DPSP
Ein DPSP ist eine Vereinbarung, nach der ein Arbeitgeber Gewinne aus seinem Geschäft mit allen oder einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern teilen kann, um Leistungen zu erbringen. Beiträge werden in der Regel als Prozentsatz des Arbeitgebergewinns oder des Arbeitnehmerverdienstes angegeben. Mitglieder können nicht zu einem DPSP beitragen. Diese Pläne unterliegen den Gesetzen und Verordnungen und nicht den gesetzlichen Bestimmungen zur Altersvorsorge.
Im Rahmen eines DPSP muss ein PAR für eine Person berechnet werden, die die Mitgliedschaft nach 1996 aus einem anderen Grund als dem Tod gekündigt hat und im Rahmen des Plans keine Ratenzahlungen erhalten hat.
Der PAR ergibt sich aus der Summe aller Beträge, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung in den Pensionsgutschriften enthalten waren und auf die der Kontoinhaber zum Zeitpunkt der Kündigung keinen Anspruch hatte. Einnahmen aus Zuweisungen oder Beiträgen sind nicht im PAR enthalten.
Die Summe der Pensionsgutschriften einer Person enthält die Pensionsgutschrift für das Jahr der Beendigung, auch wenn diese Pensionsgutschrift möglicherweise erst nach der Meldung des PAR gemeldet wird. Daher muss eine Person bei der Berechnung des PAR nicht übertragene Beträge berücksichtigen, einschließlich der einem Individuum im Jahr der Kündigung zugewiesenen Verluste.
Berechnung der Rentenanpassungsstornierung für RPP
Ein RPP ist eine Vereinbarung eines Arbeitgebers, nach der Pensionierung und bis zum Tod regelmäßige Zahlungen an Personen für deren Dienst als Arbeitnehmer zu leisten. Ein RPP unterliegt dem Gesetz und den Vorschriften und kann auch durch die Rentengesetze der Provinzen und des Bundes geregelt werden (zum Beispiel das Gesetz über Rentenstandards).
Im Rahmen eines RPP muss ein PAR für eine Person berechnet werden, die die Mitgliedschaft nach 1996 aus einem anderen Grund als dem Tod gekündigt hat und im Rahmen des Plans keine Altersrente erhalten hat. Sie wird auf die gleiche Weise berechnet wie im Rahmen des DPSP, und für nicht übertragene Beträge gelten die gleichen Bedingungen.
Nach Beendigung des Plans zugeteilte Beträge werden zu diesem Zeitpunkt in eine Rentengutschrift aufgenommen, wirken sich jedoch nicht auf den bereits berechneten PAR aus.