Was läuft mit dem Land?
"Laufen mit dem Land" bezieht sich auf die Rechte und Vereinbarungen in einer Immobilienurkunde, die unabhängig vom Eigentum beim Land verbleiben. Wenn Rechte und Bündnisse mit dem Land laufen, wenn das Eigentum den Besitzer wechselt. Die Rechte sind an das Grundstück und nicht an den Eigentümer gebunden und gehen von Tat zu Tat über, wenn das Grundstück von einem Eigentümer auf einen anderen übertragen wird.
Die zentralen Thesen
- Das Laufen mit dem Land beschreibt die Rechte an einer Immobilienurkunde, die unabhängig vom Eigentum beim Land verbleiben. Das Laufen mit den Landrechten wechselt von Urkunde zu Urkunde, wenn das Land von einem Eigentümer auf einen anderen übertragen wird. Es gibt zwei Arten von Vereinbarungen, die laufen mit dem Land: bejahend, etwas, zu dem der Eigentümer verpflichtet ist, und einschränkend, etwas, von dem der Eigentümer Abstand nehmen muss.
Laufen mit dem Land verstehen
Es gibt zwei Arten von Bündnissen, von denen gesagt wird, dass sie mit dem Land in Verbindung stehen: bejahend und einschränkend. Ein Affirmative Covenant legt etwas fest, zu dem die Eigentümer verpflichtet sind, während ein restriktiver Covenant etwas festlegt, von dem die Eigentümer Abstand nehmen müssen. Eigentümer werden durch positive Vereinbarungen als "belastet" beschrieben und müssen restriktive Vereinbarungen "durchsetzen".
Ein Beispiel für einen bejahenden Bund, der mit dem Land in Kraft treten würde, ist einer, bei dem alle Häuser auf dem Land mindestens ein bestimmtes Quadratmeter haben müssen. Ein Beispiel für einen restriktiven Bund, der mit dem Land in Verbindung steht, könnte sein, dass auf dem Grundstück kein Vieh erlaubt ist. Bündnisse, die mit dem Land verbunden sind, sollen die geordnete Entwicklung des Landes leiten.
Laufen mit den Landrechten mit Erleichterungen und Privity
Die Durchsetzung oder Belastung von Verträgen, die mit dem Land in Verbindung stehen, kann durch die Bedingungen der Privität geregelt werden und mit bestimmten Erleichterungen zum Tragen kommen.
Es gibt Fälle, in denen benachbarte Grundstücke, die von verschiedenen Eigentümern gehalten werden, Bündnisse eingehen, die mit dem Grundstück verbunden sind. Dies ist in der Regel der Fall, wenn ein Eigentümer mit zwei benachbarten Grundstücken ein Grundstück an einen neuen Eigentümer verkauft. Der ursprüngliche Eigentümer kann mit dem neuen Eigentümer des zweiten Grundstücks eine Einigung darüber erzielen, wie das Grundstück in Zukunft genutzt werden kann. Eine solche Beziehung wird horizontale Privität genannt, und die vereinbarten Bündnisse würden auch für zukünftige Eigentümer des zweiten Grundstücks mit dem Land laufen.
Wenn in einem vergleichbaren Beispiel der Eigentümer zweier benachbarter Grundstücke ein Grundstück an einen Mieter vermietet und Rechte und Pflichten hinsichtlich seiner Nutzung vereinbart, ist dies ebenfalls eine horizontale Eigenständigkeit. Die von ihnen eingegangenen Bündnisse würden wieder mit dem Land für das zweite Paket laufen.
Bei Grundstücken und Immobilien, die vererbt oder direkt an neue Eigentümer weitergegeben werden, spricht man von vertikaler Privität. Vom Vorbesitzer festgelegte Verträge könnten mit dem Grundstück bei der Übertragung auf zukünftige Eigentümer laufen.
Besondere Überlegungen zum Laufen mit dem Land
Die Gewährung von Rechten im Rahmen von Dienstbarkeiten, bei denen ein Eigentümer einer Partei gestattet, ein Stück ihres Eigentums auf irgendeine Weise zu nutzen, wird in der Regel nicht übertragen. Unter bestimmten Umständen kann eine entsprechende Erleichterung gewährt werden, damit diese Rechte mit dem Land in Verbindung stehen können.
Wenn beispielsweise der Eigentümer eines Grundstücks ein Ölvorkommen auf seinem Grundstück entdeckt, kann er einer Ölgesellschaft, die ein benachbartes Grundstück besitzt, Bohrrechte gewähren. Wenn der Grundstückseigentümer später sein Grundstück verkauft, würden die der Ölgesellschaft gewährten Bohrrechte mit dem Grundstück laufen.
Entsprechende Erleichterungen sind in der Regel nur zulässig, wenn sie dem Eigentümer einer angrenzenden Immobilie von einem Eigentümer gewährt werden.
