Die Grundgebühren für den Handel mit Terminkontrakten sind Maklergebühren, Clearinggebühren und Abwicklungsgebühren.
Der Futures-Handel ist eine alternative Anlage, die Händlern eine sehr hohe Hebelwirkung bietet. Für den Handel mit Terminkontrakten muss nicht der gesamte Kontraktwert angelegt werden. Händler setzen nur eine kleine Marge ein, um eine Position auf dem Markt zu halten, in der Regel nicht mehr als 10% des tatsächlichen Wertes des Kontrakts. Zusätzlich zum erforderlichen Handelskapital müssen Händler für jeden von ihnen getätigten Handel bestimmte Gebühren entrichten.
Die primären Kosten des Futures-Handels sind die Maklergebühren. Die Maklergebühren variieren erheblich zwischen Full-Service-Maklern und Discount-Maklern. Darüber hinaus berechnen verschiedene Broker die Gebühren auf unterschiedliche Weise. Einige Broker erheben eine Pauschalgebühr pro Kauf- / Verkaufstransaktion. Andere Broker erheben eine Gebühr pro Transaktionsseite. Das heißt, eine Gebühr wird erhoben, wenn eine Handelsposition eröffnet wird, und eine weitere Gebühr wird erhoben, wenn die Position geschlossen wird. Andere Broker legen die Gebühren auf einer prozentualen Basis fest und berechnen einen Prozentsatz des Gesamtwerts der Bestellung. Schließlich werden einige Maklergebühren festgelegt, wobei sowohl eine Pauschalgebühr als auch eine zusätzliche prozentuale Gebühr auf der Grundlage der Auftragsgröße erhoben werden.
Einige Futures-Händler bevorzugen es, anstatt direkt selbst zu handeln, ein verwaltetes Konto zu verwenden, das von einem Futures-Berater oder einem Geldverwaltungsprofi gehandelt wird. Für ein verwaltetes Konto fallen zusätzlich zu den Handelsgebühren Verwaltungsgebühren an. Diese Gebühren können entweder als Pauschalgebühr, als Prozentsatz des gesamten investierten Kapitals oder als Prozentsatz des Gewinns erhoben werden.
Die verschiedenen Börsen, an denen Terminkontrakte gehandelt werden, erheben Clearing- und Abwicklungsgebühren. Diese Gebühren sind jedoch in der Regel unbedeutend und betragen in der Regel nicht mehr als ein oder zwei Dollar pro gehandeltem Kontrakt.