Was ist ein Leistungszeitraum?
Ein Leistungszeitraum ist die Zeitspanne, in der ein Versicherungsnehmer oder seine Angehörigen die Zahlung für eine gedeckte Gefahr einreichen und erhalten können. Alle Versicherungspläne enthalten eine Leistungsperiode, die je nach Versicherungsart, Versicherungsträger und Versicherungsprämie variieren kann. Die meisten Personen sind mit der Leistungsdauer für Krankenversicherungen vertraut, aber auch Invaliditäts-, Pflege-, Eigenheim- und Autoversicherungen haben eine Leistungsdauer.
BREAKING DOWN-Leistungszeitraum
Die Leistungsdauer einer Versicherungspolice wirkt sich auf den Preis der Prämie aus, da ein Versicherer bei längerer Laufzeit einem größeren Risiko ausgesetzt ist. Gegen Ende des Leistungszeitraums teilt der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Kosten mit, um die gleiche Deckung für die folgende Laufzeit zu verlängern. Der Versicherungsnehmer muss die Prämienzahlung für die nächste Laufzeit vor dem Ablaufdatum der aktuellen Deckung einreichen, damit die Leistungsperioden ohne Unterbrechung fortgesetzt werden können.
Bei einigen Versicherungen beginnt der Leistungszeitraum mit der Annahme der ersten Prämienzahlung, die der volle fällige Betrag oder ein festgelegter Ratenbetrag sein kann. Bei anderen Versicherungsarten muss der Versicherungsnehmer jedoch eine Warte- oder Eliminierungsfrist abschließen, bevor die Leistungsperiode beginnt. Zum Beispiel kann eine langfristige Invaliditätspolitik eine Wartezeit von einem Jahr vor dem Einlösen von Zahlungsansprüchen erfordern. Während einer Probezeit werden keine Leistungen gezahlt.
Andere Programme wie Medicare- und Sozialversicherungsleistungen können eine altersabhängige Leistungsdauer haben.
Leistungszeiträume üblicher Versicherungsarten
In der Regel bieten Invalidenversicherungsverträge (DI) eine Reihe von Leistungszeiten von nur zwei Jahren bis zu einer Laufzeit, die bis zum 67. Lebensjahr des Versicherten reicht. Bei Verträgen mit einer Leistungsdauer von nur zwei Jahren ist dies hingegen der Fall Einkommensverluste für zwei Jahre decken. Die meisten kurzfristigen Invaliditätsversicherungen erfordern eine Wartezeit von 30 bis 90 Tagen für den Beginn des Leistungszeitraums, während langfristige Pläne eine einjährige Verzögerung erfordern können.
Langzeitpflegeversicherungen und Invaliditätsversicherungen haben normalerweise eine Kündigungsfrist, bevor die Leistungsperiode beginnt. Diese Pläne sind mit zwei-, drei-, fünfjährigen und unbefristeten Leistungsperioden ausgestattet. Langzeitpflegepläne können jedoch zusätzliche Einschränkungen für die täglichen und lebenslangen Leistungen mit sich bringen.
Die Krankenversicherungspolicen können je nach Leistungszeitraum variieren, je nachdem, ob es sich um eine Einzelversicherung oder eine Versicherung über eine Gruppe handelt, wie sie von einem Arbeitgeber angeboten wird. Einzelne Pläne haben Leistungsperioden und -laufzeiten, die ein Jahr gültig sind, bevor die Zahlung einer neuen Prämie erforderlich ist, um die Deckung fortzusetzen. Gruppenpläne haben Leistungszeiträume, die so lange bestehen, wie der Arbeitgeber weiterhin Gruppenprämienzahlungen vornimmt. Neue Krankenversicherungspläne erfordern möglicherweise eine Ausschlussfrist, eine Wartezeit und eine Ausschlussfrist für bereits bestehende Zustände, bevor die Leistungsperiode beginnt.
Die Hausbesitzer-Versicherung hat in der Regel eine Leistungsdauer von einem Jahr ab dem angegebenen Datum des Inkrafttretens. Bei neuen Richtlinien kann es zu zusätzlichen Wartezeiten zwischen 30 und 90 Tagen kommen, bevor die Deckung wirksam wird. Während eines gültigen Leistungszeitraums kann ein Hausbesitzer eine Klage wegen einer möglichen gedeckten Gefahr erheben.
Die Kfz-Versicherung hat in der Regel auch eine Leistungsdauer von einem Jahr, bevor die Deckung erneuert werden muss. Einige Staaten können Wartezeiten für neue Kfz-Versicherungsschutz auferlegen. Zum Beispiel wird Texas 60 Tage auf neue Autoversicherungen warten. In diesem Zeitraum kann der Anbieter entscheiden, ob der Fahrer in sein Risikoprofil passt. Die Leistungsfrist beginnt mit dem Ende einer etwaigen Wartezeit.