Was ist Verheimlichung?
Verheimlichung ist das Auslassen von Informationen, die sich auf die Ausgabe oder die Rate eines Versicherungsvertrags auswirken würden. Wenn der Versicherer keinen Zugang zu den nicht offengelegten Informationen hat und diese Informationen für den Entscheidungsprozess wesentlich sind, kann der Versicherer den Versicherungsvertrag aufheben. Sollte der Anbieter Kenntnis von zurückgehaltenen Informationen erlangen, nachdem der Versicherungsnehmer einen Anspruch geltend gemacht hat, kann der Anbieter die Auszahlung der Ansprüche im Zusammenhang mit den verborgenen Informationen verweigern.
Verschleierung durchbrechen
Die Geheimhaltung gilt immer dann, wenn ein Versicherter einem Versicherer keine Informationen zur Verfügung stellt, die sich auf die Vertragsbedingungen auswirken könnten. Beachten Sie, dass dies auch Situationen einschließt, in denen eine Versicherungsgesellschaft keine direkte Frage zu den betreffenden Informationen stellt. Versicherungspolicen verbergen sich in der Regel mit Falschdarstellung als Grund, einen Vertrag für ungültig zu erklären oder zu ändern.
- Das Verschweigen besteht technisch darin, Informationen zu vernachlässigen, die, wenn sie präsentiert werden, die Bedingungen der Police ändern würden. Bei einer falschen Darstellung werden einem Versicherungsagenten beim Kauf einer Police aktiv falsche Informationen zur Verfügung gestellt
Unabhängig davon, ob festgestellt wird, dass ein Versicherungsnehmer wichtige Informationen absichtlich oder versehentlich falsch dargestellt oder verheimlicht hat, behalten sich die Versicherer das Recht vor, die Verträge zu ändern oder für ungültig zu erklären, wenn sie das Auslassen oder die falsche Darstellung feststellen.
Raucher haben eine höhere Wahrscheinlichkeit, auf gesundheitliche Probleme zu stoßen als Nichtraucher. Daher fordern viele Kranken-, Lebens- und Invaliditätsversicherungen Informationen darüber an, ob ein Versicherungsnehmer Tabakerzeugnisse verwendet oder in der Vergangenheit Tabak konsumiert hat. Angenommen, der Versicherungsnehmer war ein normaler Raucher, hat aber vor zehn Jahren gekündigt. Wenn sie bei der Beantwortung einer Frage zum Rauchen in der Vergangenheit ein Nein ankreuzen, würden sie sich auf falsche Darstellungen einlassen.
Wenn die Anwendung stattdessen eine offene Frage zur Krankengeschichte einer Person stellte und die Person das Rauchen nicht erwähnte, wäre dies eine Verschleierung. In beiden Fällen könnte die Versicherungsgesellschaft, wenn diese Person an Lungenkrebs oder Lungenemphysem stirbt, die Zahlung eines Lebensversicherungsanspruchs verweigern, wenn sie feststellt, dass diese Person in der Vergangenheit geraucht hat.
Verdeckung während der Garantie
Damit ein Versicherer eine Police kündigen kann, muss die Police Fragen enthalten, die als bedingte Garantieerklärungen formuliert sind. Versicherungspolicen enthalten häufig solche Garantieerklärungen. Diese Fragen werden für die Entscheidung, Deckung zu gewähren, und für den Premium-Preis von entscheidender Bedeutung sein. Mit diesen Aussagen stellt der Antragsteller klar, dass die von ihm gegebenen Antworten wahr und richtig sind. Beispielsweise müssen Antragsteller von Krankenversicherungen möglicherweise garantieren, dass sie zum Zeitpunkt der Antragstellung keine unheilbare Krankheit haben.
Optionsscheine können bejahend oder bejahend sein.
- Affirmative Warrants gelten für den Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung, der bei Vertragserstellung erfolgt. Beispielsweise kann ein Versicherer einen Antragsteller fragen, ob er Verkehrsverstöße hat. Der Versicherer kann die Autoversicherung für nichtig erklären, wenn die Antwort des Antragstellers später falsch ist. Da die unwahre Erklärung bei Vertragsabschluss abgegeben wird, ist der gesamte Vertrag ungültig. Für Ereignisse, die auch in Zukunft wahr bleiben, gelten vorläufige Gewährleistungen. Beispielsweise kann ein Antragsteller eine Garantieerklärung unterzeichnen, dass er künftig keine Tabakerzeugnisse mehr verwenden wird. Wenn sich später herausstellt, dass sie diese Produkte in Gebrauch genommen haben, kann der Versicherer die Deckung stornieren oder Ansprüche ablehnen.