Kapitalgewinne können auf einigen Formen von immateriellem Eigentum realisiert werden. Immaterielle Vermögenswerte reichen von Patenten und Lizenzen bis hin zur Kundenbindung. Kundenbindung kann zu erheblichen Gewinnen für ein Unternehmen führen. Kundenbindung kann nicht spezifisch monetarisiert und mit einem Geldwert versehen werden. Daher kann ein durch Loyalität bedingter Umsatz- oder Wertzuwachs nicht als Kapitalgewinn behandelt werden. Andere immaterielle Vermögenswerte, wie z. B. Patente, unterliegen möglicherweise der Kapitalertragsteuer. Der Internal Revenue Service (IRS) verfügt über komplexe Richtlinien, die bestimmen, ob für Immobilien Kapitalgewinnsteuern erhoben werden und bei Verlusten als finanzieller Verlust gezählt werden können. Diese Richtlinien können für Steuerplanungszwecke verwendet werden.
Patente sind ein Beispiel für immaterielles Eigentum mit potenziell hohem Wert. Patente können von einer anderen Partei zur Verwendung lizenziert oder verkauft werden. Erträge aus Patentlizenzen und Verkäufen können vom IRS unterschiedlich behandelt werden. Die Lizenzierung eines Patents an einen anderen verwirkt nicht alle Rechte an dem Eigentum und erlaubt lediglich die Nutzung des Patents. Daher führen Lizenzeinnahmen in der Regel nicht zu Kapitalerträgen. Der Verkauf eines Patents kann zu Kapitalerträgen führen. Anderes geistiges Eigentum kann von der IRS auf ähnliche Weise behandelt werden. Der Verkauf von Musikkompositionen kann zu Kapitalgewinnen für Verkäufer führen. Käufer dieser Rechte können die Kosten jährlich als Abzüge zur Kostendeckung verwenden.
Immaterielle Vermögenswerte werden je nach Anlageklasse und Verhältnis des Käufers zum Verkäufer unterschiedlich behandelt. Eng verbundene Käufer und Verkäufer realisieren beispielsweise keine Kapitalgewinne und -verluste.