Viele Menschen fragen sich, ob Wasserschäden unter die Versicherung ihrer Hausbesitzer fallen. Die Antwort auf diese Frage hängt von der Art des Wasserschadens ab. "Allmählicher Schaden" durch Wasser tritt über einen langen Zeitraum auf. Dies kann an einem undichten Rohr oder anderen Ursachen liegen, z. B. einem Riss in einem Fundament. Diese Art von Schaden ist eine häufige Ursache für Versicherungsansprüche.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Versicherung Wasserschäden durch eine undichte Leitung abdeckt, sollten Sie den genauen Wortlaut der Hausbesitzer-Police mit Ihrem Versicherungsberater, Vertreter oder Makler besprechen. Sie müssen die Ausschlüsse Ihrer Police sowie die Art Ihrer Deckung überprüfen.
Alle Versicherungspolicen schließen Abnutzung und allmähliche Schäden aus. Es kann jedoch einige "Ausnahmen" geben. Beispielsweise können "daraus resultierende" Schäden aufgrund eines Rohrbruchs, eines Wassertanks oder einer Waschmaschine auftreten.
Was bedeutet "Folgeschaden"?
"Resultierender Schaden" unterscheidet sich vom anfänglichen Schaden. Wenn beispielsweise ein Wasserschaden aufgrund eines Rohr- oder Geräteschadens in Ihrer Versicherungspolice als gedeckt aufgeführt ist, werden Sie möglicherweise für einen Teil oder die Gesamtheit der verursachten Schäden entschädigt, jedoch für die Kosten für den Ersatz des beschädigten Rohrs oder den Kauf eines neuen Gerät wäre nicht abgedeckt. Dies ist die Art der Deckung, die normalerweise in den meisten All-Perils-Hausbesitzer-Versicherungspolicen zu finden ist.
Wie Versicherung Rohre ansieht
Die meisten Versicherungsgesellschaften würden die Installation eines Eigenheims als unter normaler Hausbesitzerwartung stehend betrachten. Der Eigentümer ist für die Reparatur oder den Austausch des defekten Rohrs verantwortlich. Undichte Leitungen unterscheiden sich jedoch von defekten Leitungen, die möglicherweise das gesamte Haus überfluten könnten. Diese Art der Überschwemmung ist durch eine Allgefahrenpolitik abgedeckt. Eine Überschwemmung durch steigendes Wasser würde einen separaten Hochwasserversicherungsschutz erfordern.
Fahrlässigkeit
Folgeschäden
Nach einem Rohrbruch deckt die Hausbesitzerversicherung Schäden an Teppich, Trockenbau, Farbe usw. ab. Jeglicher Service, der zum Reinigen des Wassers, zum Austrocknen des Hauses und möglicherweise zum Verhindern von Schimmel erforderlich ist, würde ebenfalls in diese Abdeckung einbezogen.
Wie vermeide ich, dass ein Wasserschaden abgelehnt wird?
Es ist wichtig, dass Ihre Rohrleitungen regelmäßig von einem zugelassenen Fachmann überprüft werden und dass Aufzeichnungen über Reparaturen und die Fachkräfte geführt werden, die Sie im Laufe der Jahre für Inspektionen und Wartungsarbeiten eingestellt haben. Diese Aufzeichnungen können im Schadensfall sehr wichtig werden.
Verschiedene Teile Ihrer Hausinstallation haben unterschiedliche Lebensdauern. Ersetzen Sie Rohre, die über die vorgesehene Lebensdauer hinausgehen. Stellen Sie in nördlichen Klimazonen sicher, dass die Wärme Ihres Hauses eingeschaltet ist, auch wenn sie im Winter zu niedrig eingestellt ist, insbesondere, wenn Sie für längere Zeit abreisen. Unabhängig vom Klima sollte in jedem Haus ein Wasserabsperrventil vorhanden sein. Wissen Sie, wo sich dieses Ventil befindet, und stellen Sie sicher, dass es betriebsbereit ist, falls Sie das Wasser schnell abstellen müssen.
Stellen Sie sicher, dass Sie alle Bereiche Ihrer Police verstehen und die Ausschlüsse sowie Ihre Pflichten als Eigenheimbesitzer genau kennen. Warten Sie Ihr Zuhause außerdem regelmäßig im Frühjahr und Herbst, um Überraschungen zu vermeiden. Regelmäßige kleine Reparaturen vermeiden große Kosten. Sparen Sie auch nicht an Versicherungen. Stellen Sie sicher, dass Sie die beste Versicherung für Ihre Bedürfnisse abschließen, und erkundigen Sie sich nach zusätzlichen Deckungen, die Sie möglicherweise benötigen.
Was tun, wenn Ihr Anspruch abgelehnt wird?
Möglicherweise hat Ihre Versicherungsgesellschaft auch einen Ombudsmann, der Sie bei der Überprüfung Ihrer Akte unterstützt. Sie können sich auch an Ihren staatlichen Versicherungsbeauftragten wenden, um sich beraten zu lassen oder eine Beschwerde einzureichen.