DEFINITION VON BUNDESBERATER
Ein Federal Covered Advisor ist ein Anlageberater in den USA, der Vermögenswerte in Höhe von mehr als 30 Millionen US-Dollar für andere Anleger verwaltet oder Dienstleistungen in 30 oder mehr Bundesstaaten erbringt. Von der US-Bundesregierung abgedeckte Berater müssen jährlich bei der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC registriert und eingereicht werden. Darüber hinaus müssen bundesweit zugelassene Berater die spezifischen Vorschriften der einzelnen Bundesländer einhalten.
Ein Federal Covered Advisor wird auch als Federal Covered Investment Advisor, Federal Covered Adviser oder SEC-registrierter Anlageberater bezeichnet.
BREAKING DOWN Federal Covered Advisor
Von der Bundesregierung abgedeckte Berater müssen eine Mitteilung bei dem Staat einreichen, in dem sie das Geschäft mit Anlageberatern planen. Ein staatlich gedeckter Anlageberater ist eine Anlageberatungsfirma, deren verwaltete Vermögenswerte unterhalb der Bundesschwelle liegen. Die Bundesstaaten verlangen von bundesamtlich zugelassenen Beratern, dass sie eine Mitteilung einreichen, wenn die Firma sechs oder mehr Kunden hat, die in diesem Staat ansässig sind, oder wenn die Firma in diesem Staat eine Niederlassung betreibt.
Das am 8. Juli 1997 in Kraft getretene Gesetz zur Koordinierung der Aufsicht über Anlageberater wurde erlassen, um die Regulierung der Anlageberater durch Bund und Länder neu zu ordnen. Das Gesetz sollte Staaten für kleinere Berater und die SEC für größere Berater verantwortlich machen.
Wie bundesweite Covered Advisors reguliert werden
Im Rahmen des Gesetzes zur Koordinierung der Aufsicht über Anlageberater wurde die Schwelle für bundesweit versicherte Berater für verwaltete Vermögenswerte von 25 Mio. USD auf 30 Mio. USD angehoben. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde Beratern, die ein verwaltetes Vermögen von 25 bis 30 Millionen US-Dollar hatten und in ihrem Heimatstaat registriert waren oder registriert werden mussten, die Option eingeräumt, bei der SEC registriert zu bleiben.
Die Gesetzgebung sah vor, dass Berater, die Colorado, Iowa, Ohio oder Wyoming als ihre Heimatstaaten angegeben hatten, bei der SEC registriert werden mussten. Dies lag an fehlenden Gesetzen zur Regulierung von Beratern in diesen Staaten. In den anderen Bundesstaaten und Gebieten der USA gab es bereits Richtlinien zur Regulierung von Beratern, die in ihren Gerichtsbarkeiten ansässig waren.
Berater registrierter Investmentgesellschaften müssen sich unabhängig von der Anzahl ihrer individuell verwalteten Vermögenswerte bei der SEC registrieren lassen. Registrierte Investmentgesellschaften sind Unternehmen, die in erster Linie in Wertpapiere investieren oder damit handeln. Dies beinhaltet zum Beispiel Investmentfonds.
Das Gesetz zur Koordinierung der Aufsicht über Anlageberater enthielt eine Reihe von Ausnahmen von der Registrierungspflicht der SEC für Anlageberater. Dies schloss Berater ein, die nur inländische Kunden hatten und keine an nationalen Börsen gehandelten Wertpapiere berieten
