Was ist die GmbH?
GmbH ist die Abkürzung für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Es ist ein Suffix, das nach dem Namen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Deutschland verwendet wird (versus AG, die eine Aktiengesellschaft kennzeichnet). GmbH entspricht "Ltd." (beschränkt) in Großbritannien verwendet und ist die häufigste Form der Gründung in Deutschland.
Die zentralen Thesen
- GmbH ist eine deutsche Abkürzung für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung", was soviel bedeutet wie "Gesellschaft mit beschränkter Haftung". GmbH ist die in Großbritannien gebräuchlichste Gesellschaftsform in Deutschland. Vor der Beantragung der Registrierung im Handelsregister muss eine GmbH auch ihren ersten Geschäftsführer bestellen und eine Liste ihrer Aktionäre beifügen.
Verständnis GmbH
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Gesellschaft, bei der die Haftung der Aktionäre auf den Betrag ihrer ursprünglichen Investition beschränkt ist und die Aktionäre nicht für die Schulden der Gesellschaft verantwortlich sind, wodurch ihr persönliches Vermögen im Falle der Insolvenz der Gesellschaft geschützt wird. Der Unterschied zwischen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Aktiengesellschaft besteht darin, dass die Aktien einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht der Öffentlichkeit angeboten und nicht an einer öffentlichen Börse gehandelt werden.
Die am weitesten verbreitete juristische Person in Deutschland und Österreich ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder GmbH. Nach deutschem Recht beträgt die Mindestkapitalanforderung für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung 25.000 €, von denen die Hälfte verfügbar sein muss, bevor das Unternehmen in das Unternehmensregister, die zentrale Plattform zur Speicherung rechtlich relevanter Unternehmensdaten, eingetragen wird. Auf diese Weise stellt das Land sicher, dass nur solvente Unternehmer neue Unternehmen gründen können.
In der Zeit zwischen Gründung und Eintragung des Unternehmens kann die Geschäftstätigkeit aufgenommen werden, so dass die teilnehmenden Personen persönlich haftbar gemacht werden. Die Gesellschaft wird jedoch erst wirksam, wenn sie registriert wurde. Dies dauert in der Regel bis zu drei Wochen. Zu diesem Zeitpunkt sind die Aktionäre vor jeglicher persönlichen Haftung geschützt.
Die Mindestkapitalanforderung für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 25.000 €, von denen die Hälfte vor der Eintragung der Firma verfügbar sein muss.
Anforderungen an die GmbH
Beantragt eine neu gegründete GmbH beim Handelsregister die Eintragung der Gründung der Gesellschaft, so hat sie auch ihren ersten Geschäftsführer zu bestellen und eine Liste ihrer Aktionäre beizufügen. Ein Aufsichtsrat ist erforderlich, wenn die Gesellschaft mehr als 500 Mitarbeiter hat, ansonsten wird die Gesellschaft nur von den Geschäftsführern geführt, die den uneingeschränkten Stimmrechtsvertreter für die Gesellschaft haben. In Deutschland gibt es kein zentrales Unternehmensregister. Stattdessen ist eine Gesellschaft bei einem Amtsgericht eingetragen, in dem sich der Sitz der Gesellschaft befindet oder in dem die GmbH ihren Sitz hat.
Im Jahr 2008 wurde eine Mini-GmbH mit dem Namen Unternehmergesellschaft (UG) eingeführt, um Unternehmer mit nur begrenztem Kapital zu unterstützen und zu fördern. Die Mindestkapitalanforderung für die Unternehmergesellschaft beträgt 1 €. Jedes Jahr muss eine UG mindestens 25% ihres jährlichen Nettogewinns beiseite legen, bis ihr Reservekapital das gesetzliche Minimum von 25.000 € erreicht hat. Zu diesem Zeitpunkt kann sie ihre Rechtsform in eine GmbH ändern.