DEFINITION VON UNSICHTBAR
Unsichtbare Lieferung bezieht sich auf eine unbekannte Menge an physischem Bestand einer Ware, die nach Abwicklung eines Terminkontrakts zur Lieferung verfügbar sein wird. Dieses einem Terminkontrakt zugrunde liegende Versorgungsvolumen existiert, es wurde jedoch noch nicht gesammelt, gespeichert und in identifizierbaren physischen Einrichtungen für die Lieferung beiseite gelegt. Ein solcher Warenbestand, der bilanziert wurde, ist eine "sichtbare" Lieferung. Lieferungen, die im Zusammenhang mit einem bestimmten Terminkontrakt nicht berücksichtigt wurden, sind unsichtbar.
BREAKING DOWN Unsichtbare Versorgung
Die Lieferung einer zur Lieferung bereitgestellten Ware ist sichtbar. Es wurde gespeichert und aufgezeichnet. Alle anderen Lieferungen, wo immer sie sich befinden - im Boden; in Produzentenlagersilos oder Tanks; auf Lieferwagen, Zügen oder Schiffen; in Hafenlagern; in Lagerräumen der Hersteller - "unsichtbar"; Diese Warenbestände werden jedoch für die Lieferung verfügbar sein, falls Trader, denen diese Waren fehlen, beschließen, Futures-Kontrakte physisch an diejenigen mit Long-Positionen (dh die Käufer) zu begleichen, anstatt die Kontrakte vor ihrem Ablauf auszugleichen oder zu verlängern. In den allermeisten Fällen findet keine physische Lieferung von Waren im Rahmen von Terminkontrakten statt. Wenn sich ein Handelsunternehmen jedoch dazu entschließt, die Lieferung zu erfüllen, muss es damit beginnen, die unsichtbare Lieferung zusammenzuführen, um sie sozusagen in einem Lager für den Käufer sichtbar zu machen. Das Handelsunternehmen muss auch einen Lagerbeleg oder eine Versandbescheinigung beschaffen, die als Nachweis dafür dient, dass die Ware am physischen Standort "auftaucht". Der physische Standort wird von einer Warenbörse oder einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) wie der Chicago Mercantile Exchange (CME) genehmigt. Die Partei, bei der es sich um den Terminkontrakt handelt, zahlt der Handelsfirma die Ware und übernimmt den jetzt sichtbaren Vorrat an dieser Lagereinrichtung.