Was ist Musharaka?
Musharakah ist eine gemeinsame Unternehmens- oder Partnerschaftsstruktur im Bereich Islamic Finance, an der die Partner an den Gewinnen und Verlusten eines Unternehmens beteiligt sind. Da das islamische Recht (oder die Scharia) es nicht zulässt, vom Interesse an Krediten zu profitieren, ermöglicht musharakah dem Finanzier eines Projekts oder Unternehmens, eine Rendite in Form eines Teils des tatsächlichen Gewinns zu erzielen, der gemäß einem vorgegebenen Verhältnis erzielt wird. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Gläubiger beteiligt sich der Finanzier jedoch auch anteilig an etwaigen Verlusten. Musharakah ist eine Art Shirkah al-Amwal (oder Partnerschaft), was auf Arabisch "Teilen" bedeutet.
Die zentralen Thesen
- Musharakah ist eine gemeinsame Partnerschaftsvereinbarung im Bereich der islamischen Finanzierung, bei der Gewinne und Verluste geteilt werden. Zinsgewinne sind in der islamischen Praxis nicht zulässig, was die Notwendigkeit einer Musharakah erforderlich macht. Eine permanente Musharakah wird häufig für langfristige Finanzierungsbedürfnisse verwendet, da es keine gibt Enddatum festgelegt und so lange gültig, bis die Partner beschließen, es aufzulösen.
Musharakah verstehen
Musharaka spielt eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung von Geschäftstätigkeiten nach islamischen Grundsätzen. Angenommen, Person A möchte ein Unternehmen gründen, verfügt jedoch nur über begrenzte Mittel. Einzelperson B hat überschüssige Mittel und möchte mit A der Finanzier in Musharakah sein. Die beiden Personen würden sich auf die Bedingungen einigen und ein Unternehmen gründen, an dem beide einen Teil der Gewinne und Verluste teilen. Dies hebt die Notwendigkeit auf, dass A einen Kredit von B erhält.
Musharaka wird häufig beim Kauf von Immobilien und Grundstücken, bei der Gewährung von Krediten, für Investitionsprojekte und zur Finanzierung großer Anschaffungen eingesetzt. Bei Immobiliengeschäften verlangen die Partner von einer Bank eine Schätzung des Wertes der Immobilie über die unterstellte Miete (die Summe, die ein Partner möglicherweise für das Wohnen in der fraglichen Immobilie zahlt). Die Gewinne werden auf der Grundlage des zugewiesenen Werts und der Summe ihrer verschiedenen Einsätze in festgelegten Verhältnissen zwischen den Partnern aufgeteilt. Jede Partei, die Kapital aufnimmt, hat ein Mitspracherecht in der Verwaltung der Immobilie. Wenn Musharakah zur Finanzierung großer Einkäufe eingesetzt wird, tendieren Banken dazu, Kredite mit variablen Zinssätzen zu vergeben, die an die Rendite eines Unternehmens gekoppelt sind. Diese Bindung dient als Gewinn für den Kreditgeber.
Musharakah sind keine verbindlichen Verträge, in denen eine Partei den Vertrag einseitig kündigen kann.
Arten von Musharakah
Innerhalb der Musharaka gibt es unterschiedliche Partnerschaftsvereinbarungen. In einer shirkah al-'inan-Partnerschaft sind die Partner einfach der Agent und dienen nicht als Garanten für andere Partner. shirkah al-mufawadah ist eine gleichberechtigte, unbefristete und uneingeschränkte Partnerschaft, in der alle Partner dieselbe Summe einsetzen, denselben Gewinn teilen und dieselben Rechte haben.
Eine permanente Musharaka hat kein bestimmtes Enddatum und dauert an, bis die Partner beschließen, sie aufzulösen. Als solches wird es häufig für langfristige Finanzierungsbedürfnisse verwendet. Eine abnehmende Musharakah kann verschiedene Strukturen haben. Die erste ist eine aufeinanderfolgende Partnerschaft, bei der der Anteil jedes Partners bis zum Ende des Joint Ventures gleich bleibt. Es wird häufig in der Projektfinanzierung und insbesondere beim Eigenheimkauf eingesetzt.
In einer abnehmenden Partnerschaft (auch als abnehmende Ausgleichspartnerschaft oder abnehmende Musharaka-Partnerschaft bezeichnet) wird der Anteil eines Partners abgezogen, während er auf einen anderen Partner übertragen wird, bis die gesamte Summe übertragen ist. Eine solche Struktur ist beim Hauskauf üblich, wenn der Kreditgeber (im Allgemeinen eine Bank) eine Immobilie kauft und die Zahlung eines Käufers (über monatliche Mietzahlungen) erhält, bis der gesamte Restbetrag ausgezahlt ist.
Im Falle eines Verzuges erhalten sowohl der Käufer als auch der Kreditgeber einen anteiligen Erlös aus dem Verkauf der Immobilie. Dies unterscheidet sich von traditionelleren Kreditvergabestrukturen, bei denen der Kreditgeber nach einer Zwangsvollstreckung von jedem Immobilienverkauf profitiert.