Betriebskosten und Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungskosten (VVG-Kosten) sind beides Kostenarten, die für die Führung eines Unternehmens von Bedeutung sind und die das finanzielle Wohlergehen des Unternehmens bestimmen. Sie können in der Regel auch einzeln in der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens aufgeführt werden.
Betriebsaufwand
Betriebskosten, kurz OPEX, sind die Kosten, die für den laufenden Betrieb eines Unternehmens anfallen. Sie machen in der Regel den größten Teil der Ausgaben eines Unternehmens aus.
OPEX sind nicht in den Herstellungskosten der verkauften Waren (COGS) enthalten, sondern bestehen aus den direkten Kosten, die bei der Herstellung der Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens anfallen. COGS umfasst direkte Arbeitskräfte, direkte Materialien oder Rohstoffe sowie Gemeinkosten für die Produktionsanlage. Die Herstellungskosten der verkauften Waren werden in der Regel als separate Position in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Betriebskosten sind die übrigen Kosten, die nicht in COGS enthalten sind. Die betrieblichen Aufwendungen können umfassen:
- RentUtilitiesGehälter / Löhne
Das Management eines Unternehmens wird versuchen, den Umsatz zu steigern und gleichzeitig die Betriebskosten unter Kontrolle zu halten.
Vertriebs-und allgemeine Verwaltungskosten
Die Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten umfassen auch die Betriebskosten eines Unternehmens, die nicht in den direkten Produktionskosten oder den Herstellungskosten der verkauften Waren enthalten sind. Mit anderen Worten, die VVG-Kosten umfassen alle Nichtproduktionskosten. Dies ist in der Regel ein Synonym für Betriebskosten, doch häufig führen Unternehmen die VVG-Kosten als separate Position in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Herstellungskosten der verkauften Waren unter den Aufwendungen auf.
VVG-Kosten können als einzelne Werbebuchung aufgeführt oder in mehrere Werbebuchungen aufgeteilt werden.
Wenn die VVG-Kosten aufgeschlüsselt sind, können sie Folgendes umfassen:
- BuchhaltungskostenRechtskostenKosten für Unternehmensniederlassungen wie Gehälter von Verwaltungsmitarbeitern und leitenden AngestelltenWerbe- und WerbematerialienMarketing- und VertriebskostenMieten, Nebenkosten und Verbrauchsmaterialien, die nicht Teil der Fertigung sind
VVG-Kosten sind in der Regel die mit dem Gesamtaufwand eines Unternehmens verbundenen Kosten, da sie nicht direkt auf die Produktion eines Produkts oder einer Dienstleistung zurückgeführt werden können. VVG-Kosten umfassen fast alles, was nicht in den Herstellungskosten enthalten ist. Der Zinsaufwand ist einer der nennenswerten Aufwendungen, die nicht in den VVG-Kosten enthalten sind, und wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als separate Position ausgewiesen. Außerdem sind Forschungs- und Entwicklungskosten nicht in den VVG-Kosten enthalten.
Verwaltungskosten, Betriebskosten und VVG-Kosten
Die Entscheidung, die VVG-Kosten und die Betriebskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung getrennt auszuweisen, liegt in der Verantwortung des Unternehmens. Einige Unternehmen bevorzugen möglicherweise mehr Diskretion bei der Meldung von Gehältern, Pensionen, Versicherungen und Marketingkosten. Infolgedessen wird eine Gesamtsumme aller Nichtproduktionskosten zusammengestellt und als einzelne Position mit dem Titel "VVG-Kosten" ausgewiesen.
Einige Unternehmen weisen die Vertriebskosten jedoch möglicherweise als separate Position aus. In diesem Fall wird die VVG-Kosten in "G & A" geändert. Die Verwaltungsaufwendungen fallen wie die Betriebskosten unabhängig von der Anzahl der vom Unternehmen erzielten Umsätze an. Allgemeine Kosten wie Büromaterial, Telefonrechnungen und Porto gelten als Verwaltungskosten. Eine Vergütung für Mitarbeiter, die das Unternehmen insgesamt unterstützen und nicht an eine bestimmte Abteilung gebunden sind, wird ebenfalls als Verwaltungsaufwand betrachtet.
Mit anderen Worten, Verwaltungskosten sind eine Teilmenge der Betriebskosten und können als G & A aufgeführt werden, um die Vertriebskosten von den allgemeinen Verwaltungskosten für die Führung des Unternehmens zu trennen. Wenn ein Unternehmen seine Vertriebskosten in den Verwaltungsaufwand einbezieht, wird es natürlich in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "VVG-Kosten" aufgeführt. Es hängt alles davon ab, wie das Unternehmen seine Betriebskosten aufteilen möchte.
Die Quintessenz
In der Regel stellen die Betriebskosten und die VVG-Kosten eines Unternehmens dieselben Kosten dar - unabhängig von den Herstellungskosten und nicht in den Herstellungskosten enthalten. Manchmal werden VVG-Kosten jedoch in der Gewinn- und Verlustrechnung als Unterkategorie der betrieblichen Aufwendungen aufgeführt.
In Zeiten finanzieller Schwierigkeiten können betriebliche Aufwendungen bei der Implementierung von Kostenkontrollen zu einem wichtigen Schwerpunkt des Managements werden. Die betrieblichen Aufwendungen umfassen Kosten, die anfallen, auch wenn keine Umsätze erzielt werden, z. B. Werbekosten, Miete, Zinszahlungen für Schulden und Verwaltungsgehälter. In der Regel entsprechen die Vertriebs-, allgemeinen und Verwaltungskosten jedoch den Betriebskosten.