Sowohl Vorzugsaktien als auch Stammaktien verleihen den Aktionären das Eigentum an einem Unternehmen, sie haben jedoch unterschiedliche Aktionärsrechte. Vorzugsaktien, auch Vorzugsaktien genannt, haben den Vorteil eines höheren Prioritätsanspruchs auf das Vermögen eines Unternehmens im Insolvenzfall und erhalten eine feste Dividendenausschüttung. Diese Aktien haben häufig kein Stimmrecht und können in Stammaktien umgewandelt werden.
Eine Möglichkeit, Vorzugsaktien zu verstehen, ist eine Mischung aus Anleihe und Wertpapier. Aus diesem Grund werden Vorzugsaktien häufig von Risikokapitalgebern für Start-up-Unternehmen eingesetzt.
Vorzugsaktien
Dividenden
Dividenden für Vorzugsaktien werden zu einem bestimmten Satz festgesetzt. Der Besitz von Vorzugsaktien garantiert jedoch keine Dividendenzahlung. Vorzugsaktien können kumulativ oder nicht kumulativ sein. Bei kumulierten Aktien wird der Dividendenbetrag zu einem späteren Zeitpunkt geschuldet, wenn eine Gesellschaft keine Dividende zahlt. Die Aktien kumulieren ausstehende Dividenden.
Bei nicht kumulierten Anteilen geht eine Dividende verloren, wenn sie nicht ausgezahlt wird. Die Dividenden werden an Vorzugsaktionäre ausgezahlt, bevor Stammaktionäre Dividenden erhalten. Dividenden aus Vorzugsaktien können steuerlich günstig behandelt werden.
Eine andere Art von Vorzugsaktien sind Genussscheine. Diese Aktien beinhalten nicht nur eine garantierte Dividendenzahlung, sondern auch die Zahlung eines zusätzlichen Dividendenbetrags, wenn die Gesellschaft bestimmte Leistungsziele erreicht.
Konkurs
Im Konkurs- oder Liquidationsfall werden Vorzugsaktien erst nach Auszahlung an ausstehende Anleihegläubiger nach ihrem Nennwert ausbezahlt. Vorzugsaktionäre erhalten eine Zahlung, bevor Stammaktionäre etwas erhalten. Dennoch besteht die Gefahr, hinter den Gläubigern zu stehen. Aufgrund dieses Risikos möchten sich Anleger möglicherweise auf Vorzugsaktien von Unternehmen mit hoher Bonität konzentrieren, bei denen eine geringere Ausfallwahrscheinlichkeit besteht.
Im Gegensatz dazu haben Stammaktien, auch Stammaktien genannt, eine geringere Priorität für das Unternehmensvermögen und erhalten Dividenden nur nach Ermessen der Unternehmensleitung. Sie haben grundsätzlich eine Stimme je Aktie.