Was ist das SEC-Formular 6-K?
Das SEC-Formular 6-K ist ein Formular, das ausländische Privatemittenten von Wertpapieren gemäß den im Securities Exchange Act von 1934 festgelegten Regeln einreichen müssen. Das Formular 6-K oder „Bericht eines ausländischen Privatemittenten gemäß den Regeln 13a. 16 und 15d-16 “wird von der Securities and Exchange Commission (SEC) verwaltet.
SEC Form 6-K Erklärt
Wenn ein Nicht-US-Emittent einen jährlichen, halbjährlichen oder vierteljährlichen Finanzbericht bei der Aufsichtsbehörde seines Heimatlandes einreicht, muss er der Securities and Exchange Commission (SEC) eine Deckungserklärung zu den ausländischen Einreichungen vorlegen. Die Deckungserklärung wird als SEC-Formblatt 6-K bezeichnet, mit dem bestimmte Nicht-US-Emittenten, die nach diesen Regeln einreichen müssen, keine doppelte Meldung mehr vornehmen müssen.
Da alle Informationen, die ein ausländisches Unternehmen seinen lokalen Wertpapieraufsichtsbehörden, Anlegern oder der Börse mitteilt, auch auf dem Formblatt 6-K eingereicht werden müssen, ist das 6-K ein Sammelpunkt für wesentliche Informationen, die zwischen jährlichen und vierteljährlichen Finanzberichten entstehen werden auch bei der SEC eingereicht. Informationen gelten als wesentlich für einen ausländischen privaten Emittenten, wenn es sich um eine Änderung der Geschäftstätigkeit, eine Änderung der Geschäftsführung oder Kontrolle, eine wesentliche Änderung der ausstehenden Anzahl von Wertpapieren, eine Änderung der Buchhalter, eine Änderung der Wertpapiere, eine Insolvenz oder ein Konkursverfahren, ein wesentliches Gerichtsverfahren usw. handelt.
Zum Beispiel hat GlaxoSmithKline PLC für den Zeitraum zum 26. Januar 2018 einen 6-K-Bericht erstellt. Der Bericht enthielt wesentliche Informationen darüber, dass der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) eine positive Stellungnahme abgegeben hatte, in der die Genehmigung für das Inverkehrbringen eines der Impfstoffe des Unternehmens, Shingrix, zur Vorbeugung von Gürtelrose empfohlen wurde.
Über das SEC-Formular 6-K stellt ein ausländischer privater Emittent Mitteilungen und wesentliche Informationen bereit, die in seinem Heimatland veröffentlicht, an der Börse seines Landes, an der seine Wertpapiere gehandelt werden, eingereicht und veröffentlicht oder an Wertpapierinhaber verteilt werden. Dieses Formular fördert im Wesentlichen den grenzüberschreitenden Informationsaustausch, indem US-amerikanischen Investoren in ausländischen Wertpapieren derselbe Zugang zu Informationen gewährt wird, den Investoren auf dem Heimatmarkt des ausländischen Unternehmens erhalten. Die Informationen auf dem Formular stellen sicher, dass die Anleger über die Informationen informiert sind, die die Emittenten außerhalb der USA verbreiten. Diese Informationstransparenz ist eine der wichtigsten Zutaten für einen geordneten und fairen Markt.
Bei der SEC eingereichte Unterlagen auf Formblatt 6-K gelten im Sinne der Haftung nach § 18 des Börsengesetzes als „vorgelegt“ und nicht „abgelegt“, wodurch ein privates Klagerecht gegen Personen wegen falscher und irreführender Angaben entsteht Tatsache in Dokumenten "abgelegt" nach dem Börsengesetz.
SEC 6-K-Formulare enthalten häufig doppelte Kopien der neuesten Finanzberichte des ausländischen privaten Emittenten, wie z. B. Gewinn- und Verlustrechnungen, Bilanzen und Kapitalflussrechnungen. Abgesehen von Jahresberichten ist der 6-K das einzige Formular, das von ausländischen Emittenten benötigt wird und in englischer Sprache eingereicht werden muss. Wenn das einzureichende Originaldokument in einer Fremdsprache vorliegt, muss eine vollständige englische Übersetzung oder Zusammenfassung des Dokuments vorgelegt werden. Ausländische Emittenten reichen das Formular 6-K elektronisch über das EDGAR-System (Electronic Data Gathering, Analysis and Retrieval) der SEC ein. Bei einer Anmeldung mit dem Vermerk "6-K / A" handelt es sich um ein geändertes Formblatt 6-K, das eingereicht wird, wenn sich wesentliche Informationen ändern.