Was ist Abschnitt 179?
§ 179 ist ein sofortiger Kostenabzug, den Geschäftsinhaber für den Kauf abschreibungsfähiger Geschäftsausstattung geltend machen können, anstatt den Vermögenswert zu aktivieren und abzuschreiben. Der Abzug nach § 179 kann geltend gemacht werden, wenn das Gerät gekauft oder finanziert wurde und der volle Betrag des Kaufpreises für den Abzug in Frage kommt. Indem die Kosten der Ausrüstung als sofortiger Kostenabzug berücksichtigt werden, kann das Unternehmen die Steuerbelastung sofort reduzieren, während durch Aktivierung und anschließende Abschreibung des Vermögenswerts kleinere Abzüge über einen längeren Zeitraum vorgenommen werden können. Die Aufwandsentschädigungsmethode nach § 179 wird Kleinunternehmern als Anreiz geboten, ihr Geschäft durch den Kauf neuer Ausrüstung zu vergrößern.
§ 179 wird erläutert
§ 179 Spesenabzug beschränkt sich auf Gegenstände wie Autos, Bürogeräte, Geschäftsmaschinen und Computer. Dieser rasche Abzug kann für Unternehmer, die Startup-Geräte kaufen, eine erhebliche Steuervergünstigung bedeuten. Das Gerät muss für den Abzug gemäß den Angaben in Abschnitt 179 der Steuervorschrift qualifiziert sein, und der Kaufpreis muss innerhalb der gemäß der Vorschrift zulässigen Dollarbeträge liegen. Die Immobilie muss während des Steuerjahres in Betrieb genommen werden, für das der Abzug beantragt wird. Ausrüstungsgegenstände, die unter den Abzug von § 179 fallen, können ebenfalls wertgemindert werden, was die Steuerbelastung des Geschäftsinhabers weiter senkt.
Der maximale Betrag, den Sie für die meisten in den Steuerjahren ab 2019 in Dienst gestellten Immobilien des Abschnitts 179 abziehen können, beträgt laut Internal Revenue Service 1.000.000 USD.