DEFINITION VON KURZBERICHT
Ein Kurzbericht ist eine kurze Zusammenfassung einer Prüfung des Jahresabschlusses eines Unternehmens. Der Bericht geht normalerweise der zusammenfassenden Bilanz oder dem Jahresabschluss eines Unternehmens voraus, wenn diese von einer anderen Partei angefordert werden. Der Kurzbericht besteht häufig aus zwei Absätzen. Der erste beschreibt den Prüfungsumfang, der sich darauf bezieht, welche Abschlüsse der Abschlussprüfer geprüft hat. Der zweite Abschnitt enthält die Ergebnisse der Prüfung, aus denen hervorgeht, ob der Jahresabschluss des Abschlussprüfers sachlich und zutreffend ist oder nicht. Ein Kurzformular kann für sich allein oder in Verbindung mit einem ausführlicheren Langformular oder einem vollständigen Bestätigungsvermerk verwendet werden, wenn weitere Informationen angefordert werden.
BREAKING DOWN Kurzbericht
Der Kurzbericht ist eine Kurzfassung des Langberichts, der zusätzliche Informationen über die Tätigkeit und den Bestätigungsvermerk eines Abschlussprüfers enthält. Ein Kurzbericht besteht in der Regel nur aus zwei Absätzen und enthält den offiziellen Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für den geprüften Jahresabschluss. Ein Vorteil eines Kurzberichts besteht darin, dass er Geld spart, da der Prüfer weniger Zeit für die Vorbereitung benötigt. Ihre kurze Dauer reicht jedoch möglicherweise nicht aus, um alle wünschenswerten Informationen zu liefern, wenn der Abschlussprüfer ein anderes Urteil als "nicht qualifiziert" abgibt. Ein uneingeschränktes Prüfungsurteil bedeutet, dass der Abschlussprüfer der Ansicht ist, dass der Abschluss korrekt ist und den Grundsätzen der Rechnungslegung (GAAP) und anderen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Ein qualifiziertes Prüfungsurteil bedeutet, dass der Abschlussprüfer der Ansicht ist, dass der Jahresabschluss insgesamt korrekt ist, es gab jedoch einige Probleme. Es ist kein sauberes Gesundheitszeugnis. Wenn jedoch ein qualifiziertes Gutachten ausgestellt wird, bedeutet dies nicht, dass das Problem die Richtigkeit der Rechnungslegungsdaten gefährdet. Wenn ein Problem so häufig auftritt, dass die Richtigkeit der Rechnungslegungsdaten beeinträchtigt wird, gibt der Abschlussprüfer entweder einen Haftungsausschluss oder ein negatives Prüfungsurteil ab.