Was ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA)?
Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) ist ein von der Europäischen Union (EU) geschaffenes Zahlungsverkehrssystem, das den bargeldlosen Zahlungsverkehr zwischen den Euro-Ländern harmonisiert. Europäische Verbraucher, Unternehmen und Regierungsvertreter, die Zahlungen per Lastschrift, Sofortüberweisung und Überweisung leisten, verwenden die SEPA-Architektur. Der einheitliche Euro-Zahlungsraum ist von der Europäischen Kommission genehmigt und reguliert.
Verständnis des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA)
Der Zweck der Initiative für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) besteht darin, grenzüberschreitende elektronische Zahlungen so kostengünstig und einfach wie Zahlungen innerhalb eines Landes zu gestalten. Das System verschafft der Zahlungsverkehrsbranche mehr Wettbewerb, indem es einen Binnenmarkt für Zahlungsdienste schafft und damit die Preise senkt. Mehr als 520 Millionen Menschen leben in Ländern, die vom SEPA abgedeckt werden, und diese Kunden leisten jährlich mehr als 122 Milliarden elektronische Zahlungen.
SEPA umfasst derzeit 36 Mitglieder. Es umfasst die 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, Liechtenstein, die Schweiz, Andorra, Vatikanstadt, Monaco und San Marino. Der einheitliche Euro-Zahlungsraum bleibt ein fortlaufender Prozess der Zusammenarbeit zwischen diesen Parteien. SEPA ist dabei, die Regeln für mobile und Online-Zahlungen zu harmonisieren.
SEPA wird von der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank (EZB) gemeinsam über das European Payments Board verwaltet. Den Vorsitz im Verwaltungsrat führt die Europäische Zentralbank, die zusammen mit Vertretern von Regierungs- und Verbrauchergruppen daran arbeitet, den Verwaltungsrat zu leiten und seine Tagesordnung zu steuern.
Geschichte des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums
Die Geschichte von SEPA begann 1999, als die Bankenbranche über die Euro-I-Bank argumentierte, dass eine Währungsunion auch einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum haben sollte. Die Ansicht war, dass dies zu einer weiteren Integration der EU-Volkswirtschaften führen würde. Erst 2007 hat die Europäische Union die Richtlinie über Zahlungsdienste verabschiedet. Die Richtlinie bildete die Rechtsgrundlage für die Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums.
Im Jahr 2011 lösten SEPA-Zahlungen die nationalen Zahlungen ab. Später, im Jahr 2017, stellte SEPA ein Programm vor, bei dem die teilnehmenden Banken in zehn Sekunden bis zu 15.000 Euro überweisen würden.
2018 schlug die Europäische Kommission vor, die Verbotsregeln für Banken zu erweitern, um zusätzliche Gebühren für grenzüberschreitende Transaktionen auch für Nicht-EU-Länder zu erheben. Dieser Vorschlag schreibt vor, dass alle Menschen in der EU das Recht haben, grenzüberschreitend Euro zu den gleichen Kosten zu überweisen, die sie für eine inländische Transaktion bezahlen würden. Nach den neuen Bestimmungen müssen die Verbraucher auch über die Kosten einer Währungsumrechnung informiert werden, bevor sie eine Auslandszahlung in einer anderen Währung als ihrer Heimatwährung leisten.
Im Jahr 2019 treten Vatikanstadt und Andorra SEPA bei.