Was ist die Warehouse-to-Warehouse-Klausel?
Eine Lager-zu-Lager-Klausel in einer Versicherungspolice sieht die Deckung von Transportgütern vor. Eine Lager-zu-Lager-Klausel deckt in der Regel die Fracht ab dem Moment des Verlassens des Ursprungslagers bis zum Moment des Eintreffens im Ziellager ab. Eine separate Abdeckung ist erforderlich, um die Ladung zu versichern, während sie in einem der beiden Lagerhäuser gelagert wird.
Aufschlüsselung nach unten Lager-zu-Lager-Klausel
Eine Klausel von Lager zu Lager garantiert dem Exporteur, dass seine Waren nicht nur im Bestimmungshafen, sondern auch im endgültigen Bestimmungslager sicher ankommen. Eine Lager-zu-Lager-Klausel verringert das finanzielle Risiko, das ein Exporteur trägt, wenn er eine Sendung zu einem beliebigen Zeitpunkt auf seiner Reise zum endgültigen Lagerort verliert. Dies erspart dem Versender unzählige Schwierigkeiten und Kopfschmerzen.
Zum Beispiel könnte eine Lager-zu-Lager-Klausel den Besitzer einer großen Kleidungssendung schützen, während sie auf einem LKW von einem Lager in Hongkong zum Hafen in Hongkong und dann mit dem Boot von einem Hafen in Hongkong nach Hongkong transportiert wird ein Hafen in Los Angeles und schließlich, während es mit dem Zug vom Hafen in Los Angeles zu einem Lagerhaus in Las Vegas transportiert wurde.
Geschichte der Warehouse-to-Warehouse-Klausel
Die Lager-zu-Lager-Klausel wurde Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt, um den Landverkehr abzudecken. Zu dieser Zeit gab es weder eine zeitliche Begrenzung für die Seefahrt noch für die Fahrt zum Verladehafen. Um den Ladungseigner zu ermutigen, die Ware schnell abzunehmen, wurde nach der Entladung eine Frist gesetzt. Während des Zweiten Weltkriegs erwies sich diese Frist als unpraktisch und wurde auf 60 Tage verlängert. Die Deckung wurde dann zu einer Versandklausel, die die Deckung von Lager zu Lager umfasste.
In den Institute Cargo Clauses (1982) lautete die Klausel: "Diese Versicherung gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem Waren das Lager oder den Lagerort an dem hier genannten Ort für den Beginn der Durchfuhr verlassen, während der normalen Durchfuhr weiter und endet entweder…
- bei Lieferung an den Empfänger oder ein anderes Endlager oder einen anderen Lagerort am in diesem Dokument genannten Bestimmungsort, bei Lieferung an ein anderes Lager oder einen anderen Lagerort vor oder am in diesem Dokument genannten Bestimmungsort, den der Versicherte entweder für die Lagerung eines anderen verwendet als auf dem normalen Versandweg oder zur Zuteilung oder Verteilung; oder nach Ablauf von 60 Tagen nach Beendigung der Löschung der versicherten Waren im Überseeschiff im endgültigen Löschhafen, je nachdem, was zuerst eintritt. “