Was ist zufällige Mittel
Unfallversicherung ist eine Bedingung für Schäden, die im Rahmen einer Versicherung gedeckt sind und bei denen der Schaden nicht das Ergebnis eines Nichtunfalls, sondern das Ergebnis eines Unfalls sein muss. Zufällige Maßnahmen sollen die Versicherer davor schützen, bei Ereignissen, bei denen es sich nicht um Unfälle handelte, Ansprüche geltend machen zu müssen.
UNTERBRECHEN Versehentliche Mittel
Versicherer verwenden das Wort „Unfall“, um Ereignisse zu beschreiben, die ungewollt eintreten und unerwartet oder unvorhergesehen sind. Bei versehentlichen Handlungen kann es sich um Handlungen handeln, die Schäden verursacht haben, aber selbst versehentlich waren. Sowohl die Verletzung als auch das Ereignis müssen als Unfälle betrachtet werden, damit ein Anspruch gedeckt werden kann. Unfall bedeutet eine genaue Definition von „Unfall“ und ist strenger als die bloße Definition eines Unfalls als unvorhergesehenes Ereignis.
Versicherungspolicen für Körperverletzung oder Tod enthalten häufig eine Bestimmung, nach der der Tod oder die Verletzung durch äußere, gewalttätige und zufällige Einwirkungen verursacht werden muss. Zufällige Mittel berücksichtigen sowohl die Ursache als auch die Wirkung des Ereignisses und nicht nur das Ergebnis des Ereignisses.
Beispielsweise müsste ein Bauarbeiter mit einer Unfalltod- und Verstümmelungsrichtlinie, der verletzt ist, (1) nicht wissen, dass das Risiko einer Aktivität zu einem Verlust führen würde, und (2) nicht wissen, dass Ereignisse, die zu dieser Aktivität führen, eintreten könnte zu einem Verlust führen. Wenn dieser Arbeiter eine Maschine benutzen würde, von der er wusste, dass sie eine fehlerhafte Verkabelung aufweist und durch Stromschlag zerstört wurde, würde er keine Leistung erhalten, da er hätte wissen müssen, dass er aufgrund des Verkabelungsproblems verletzt werden könnte.
Einige Staaten betrachten Richtlinien für Körperverletzungen, in denen die Wörter "Unfallmittel" anders verwendet werden als die, in denen "Unfallverletzungen" erwähnt werden. Gerichtsverfahren können davon abhängen, ob der Wortlaut der Police impliziert, dass der Versicherer für die Unfallursache haftet (Tod oder Körperverletzung durch Unfall) oder ob die Haftung von der Auswirkung abhängt (Körperverletzung oder Tod).
Wie Versicherungspolicensprache auf zufällige Mittel verweist
Eine typische Klausel in einer Versicherungspolice, die Unfalltodesversicherungen vorsieht, könnte lauten: "Der Nachweis, dass der Tod des Versicherten unmittelbar und unabhängig von allen anderen Ursachen auf Personenschäden zurückzuführen ist, die ausschließlich durch äußere, gewaltsame und zufällige Einwirkungen verursacht wurden meint…"
Ob ein bestimmtes Ereignis erfasst wird, hängt davon ab, wie die jeweilige Gerichtsbarkeit "externe, gewalttätige und zufällige Mittel" auslegt. "Gewalttätig" und "äußerlich" bezeichnen allgemein den Begriff "zufällige Mittel", und die Gerichte sind sich weitgehend einig über diese Definition.