Was ist die Haftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure?
Die Haftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure (A & E) ist eine Berufshaftpflichtversicherung, die Architekten und Ingenieuren Schutz vor Fehlern und Auslassungen bietet.
Grundlegendes zur Haftung von Architekten und Ingenieuren (A & E)
Die Haftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure, auch als A & E-Haftpflichtversicherung bezeichnet, kann von einer Vielzahl von Bauprofis erworben werden, einschließlich Elektro- oder Statikern, Bauleitern, Vermessungsingenieuren oder Architekten. Die Police hat in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr und wird nicht für einen bestimmten Architekten, sondern für das Unternehmen abgeschlossen.
Ein Gebäude zu entwerfen ist ein komplexes Unterfangen. Fehler in der Berechnung können zu Verzögerungen bei der Konstruktion oder Schäden am Bauwerk nach dessen Fertigstellung führen. Architekten könnten Fehler beim Entwerfen der Dachneigung machen, und Ingenieure könnten vergessen, die Art des Klebstoffs zu erwähnen, der in einem Rohr verwendet werden muss. Die Materialien, die von den Fachleuten ausgewählt werden, sind möglicherweise letztendlich nicht für die Umwelt geeignet.
Bauleitungsfirmen und Bauträger schließen häufig Haftpflichtversicherungen ab, um sich gegen Schäden durch den Bau eines Gebäudes abzusichern. In einigen Fällen bieten die Richtlinien Fachleuten, die Subunternehmer sind, einschließlich Architekten und Ingenieuren, einen gewissen Schutz. Die Deckungsgrenzen können jedoch nicht ausreichen, um alle Ansprüche aufgrund von Fehlern und Auslassungen abzudecken. In diesen Fällen würde eine A & E-Haftpflichtversicherung zusätzliche Deckung bieten.
Der Umfang der A & E-Haftpflichtversicherung
Art und Umfang der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung hängen häufig von den spezifischen Bedürfnissen des Versicherten ab. Dies liegt daran, dass verschiedene Arten von Bauprofis besonderen Ansprüchen ausgesetzt sind, die mit den von ihnen erbrachten spezialisierten Dienstleistungen verbunden sind.
Beispielsweise möchte ein HLK-Ingenieur möglicherweise einen geänderten Ausschluss für die Verschmutzung. Die Höhe der Selbstbehalte und Haftungsgrenzen kann je nach den Bedürfnissen des Versicherungsnehmers variieren.
In Fällen überlappender Deckung, die von verschiedenen Versicherungsunternehmen angeboten werden, ist zu beachten, dass die Versicherer möglicherweise vor Gericht erscheinen, um die Frage zu klären, wer für die Zahlung des Anspruchs verantwortlich ist.
Zu den allgemeinen Deckungslücken bei A & E-Haftungspolicen gehören Übersee-Projekte, Mischdesign und -herstellung, vertragliche Haftung, kundenspezifische Technologielösungen und Cyberhaftung. Während die meisten A & E-Richtlinien eine weltweite Abdeckung bieten, beinhaltet dies normalerweise nur die US-amerikanische Definition der Haftung. Die Suche nach Richtlinien, die eine Deckung der vertraglichen Haftung für den Fall bieten, dass die Gesetze eines anderen Landes nicht den gleichen Richtlinien wie die der USA folgen, kann helfen, diese Lücke zu schließen. Jedes Architekten- und Ingenieurbüro sollte sein eigenes Risikoprofil berücksichtigen, einschließlich seines Tätigkeitsbereichs und seines Arbeitsumfangs sowie der Art der Projekte und Kunden, wenn es eine Haftpflichtversicherung für A & E abschließt.