Alle Beiträge zu 457 Plänen werden bis zur Pensionierung steuerlich abgegrenzt, wenn sie entweder verlängert oder zurückgezogen werden. Alle Auszahlungen sind unabhängig vom Alter des Teilnehmers steuerpflichtig. Ähnlich wie bei 401 (k) s und 403 (b) s werden alle Beiträge zu 457 Plänen steuerfrei, aber vorzeitige Abhebungen werden nicht bestraft.
Abhebungen von 457 Plänen sind in der Tat steuerpflichtig, aber vorzeitige Abhebungen werden nicht bestraft.
Unterschiede zwischen 457 Plänen und 401 (k) und 403 (b) Plänen
Es ist zu beachten, dass 457 Pläne nicht als qualifizierte Pläne eingestuft werden und nicht an dieselben Rollover- und Verteilungsregeln wie die Pläne 401 (k) und 403 (b) gebunden sind. Ursprünglich standen 457 Pläne nur staatlichen und lokalen Regierungsangestellten, Unternehmen und 501 (c) 3 Organisationen zur Verfügung. Durch lockerere Beschränkungen können nun mehr Arbeitgeber zusätzlich zu anderen Altersversorgungsplänen 457 Pläne anbieten.
Im Gegensatz zu den Konten 403 (b) und 401 (k) können die Teilnehmer bei ihrer Pensionierung regelmäßig von 457 Plänen abheben, unabhängig davon, ob sie 59½ Jahre alt sind. Diese Ausschüttungen werden als regelmäßiges Einkommen besteuert, die 10% ige Vorbezugsstrafe wird jedoch niemals angewendet. Anstatt Geld abzuheben, können die Teilnehmer ihre 457-Pläne im Allgemeinen in qualifizierte Pensionspläne wie eine IRA umwandeln.
457 Pläne sind einzigartig und komplex
457 Pläne sind die einzigen nicht qualifizierten Gruppenpläne in den USA. Sie sind einzigartig und komplex und bieten mehrere Vorteile gegenüber allgemeineren aufgeschobenen Vergütungsplänen. Obwohl jedes Jahr mehr Arbeitgeber 457 Pläne anbieten, sind sie nicht üblich. Es gibt viele verschiedene Arten von 457 Plänen, alle mit unterschiedlichen Merkmalen; Sie werden als staatlich oder nichtstaatlich eingestuft und sind förderfähig oder nicht förderfähig. Förderfähige Pläne werden als 457 (b) eingestuft. Nicht förderfähige Pläne werden als 457 (f) eingestuft, und es fehlen viele Vorteile förderfähiger Pläne.