Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der traditionellen individuellen Rentenkonten oder IRAs, die Sie einrichten oder zu denen Sie beitragen können. Sie müssen jedoch eine anrechenbare Entschädigung erhalten, die im Wesentlichen Löhne, Gehälter oder selbständige Einkünfte für jedes von Ihnen beitragsberechtigte Jahr umfasst. So bleiben Einkünfte aus Renten, Renten, Zinsen, Dividenden und Mieten unberücksichtigt.
Außerdem können Sie bis zum Ende des Jahres, in dem Sie eine traditionelle IRA errichten (oder in diese einzahlen), noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben. Sie können jedoch in jedem Alter eine Roth IRA gründen, sofern Sie eine anrechenbare Entschädigung erhalten und die Einkommensanforderungen erfüllen.
Beitragsbeschränkungen der IRA
Beachten Sie, dass Sie unabhängig von der Anzahl der von Ihnen verwalteten IRAs insgesamt immer noch nicht mehr als die jährlichen Beitragsgrenzen beitragen können. Nach Angaben des IRS für 2020 sind dies:
- 6.000 USD, wenn Sie unter 50 Jahre alt sind. 7.000 USD, wenn Sie über 50 Jahre alt sind. (Die zusätzlichen 1.000 USD werden als Aufholbeitrag bezeichnet.)
Sie dürfen 100% Ihrer Entschädigung bis zu 6.000 USD (oder 7.000 USD, wenn Sie 50 Jahre oder älter sind) leisten. Alle regulären IRA-Beiträge müssen in bar (einschließlich Schecks) und nicht in Wertpapieren geleistet werden. Sie können den zulässigen Beitrag auf Ihre IRAs aufteilen oder den gesamten Betrag auf eine IRA einzahlen.
Ehegattenbeiträge
Wenn Ihr Ehepartner kein oder nur ein geringes Einkommen hat, können Sie für ihn Beiträge leisten, die allgemein als IRA-Beiträge für Ehepartner bezeichnet werden. Es gelten die gleichen Regeln wie für traditionelle IRA-Beiträge. Ihr Ehepartner wird über ein eigenes IRA-Konto verfügen, da IRA-Konten nicht gemeinsam geführt werden dürfen. Auf diese Weise kann eine Familie den für den Ruhestand vorgesehenen Betrag verdoppeln. (Hinweis: Bei einer Scheidung gehört das Ehegattenkonto dem Ehegatten, dessen Name darauf steht, nicht dem Ehegatten, dessen Einkommen die Beiträge erbracht hat.)
Hier sind die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Ehegattenkontos:
- Sie müssen verheiratet sein und eine gemeinsame Steuererklärung einreichen. Sie müssen eine beitragsberechtigte Entschädigung haben. Der Gesamtbeitrag für Sie und Ihren Ehepartner darf nicht höher sein als die in Ihrer gemeinsamen Steuererklärung ausgewiesene steuerpflichtige Entschädigung.