Was ist eine Einschusszahlung?
Bei einer Einzahlung mit Überschussmarge handelt es sich um Bargeld oder Eigenkapital auf einem Margin-Handelskonto, das über das zur Eröffnung oder Führung des Kontos erforderliche Maß hinausgeht. Die Vorschrift T des Federal Reserve Board regelt die Ersteinschusszahlung, während die Aufsichtsbehörde für die Finanzindustrie (FINRA) Vorschriften zur Einhaltung der Einschusszahlungen festlegt. Der Wert eines Margin-Handelskontos, der die aufsichtsrechtlichen Anforderungen übersteigt, wird als Einzahlung mit Überschussmarge bezeichnet.
Grundlegendes zur Einzahlung von Sicherheitsleistungen
Gemäß Vorschrift T können Anleger bis zu 50% des Kaufpreises einer Aktie leihen, die zum Kauf an der Marge berechtigt ist. (Nicht alle Aktien sind förderfähig.) Die 50% werden als anfängliche Marge bezeichnet, es liegt jedoch im Ermessen der einzelnen Maklerfirma, den prozentualen Betrag zu bestimmen. So darf beispielsweise nur ein Investor nur 30% des Kaufpreises leihen. Nach dem Kauf einer Aktie auf Margin legt FINRA Anforderungen an Margin-Konten fest, die mindestens 25% des Marktwerts von Wertpapieren halten. Auch hier kann ein Maklerunternehmen eine eigene Richtlinie in Bezug auf den Mindestprozentsatz festlegen, solange dieser über der FINRA-Schwelle von 25% liegt.
Illustration der Sicherheitsleistung
Angenommen, ein Anleger kauft Wertpapiere im Wert von 20.000 USD, indem er 10.000 USD vom Broker leiht und 10.000 USD in bar oder Wertpapiere auf das Margin-Konto einzahlt. Wenn der Marktwert der Wertpapiere auf 18.000 USD sinkt, sinkt das Eigenkapital auf dem Margin-Konto auf 8.000 USD (18.000 USD minus 10.000 USD). Wenn das Maklerunternehmen des Anlegers einen Unterhaltsbedarf von 25% hat, muss das Konto des Anlegers über ein Eigenkapital von mindestens 4.500 USD (25% von 18.000 USD) verfügen. Da das Eigenkapital in Höhe von 8.000 USD höher ist als der Wartungsbetrag von 4.500 USD, erfüllt das Margin-Konto des Anlegers die Anforderungen. In diesem Fall beläuft sich die Einzahlung auf 3.500 USD.