Was ist eine großväterliche Anleihe?
Die Grandfathered Bond war eine Klassifizierung für Anleihen in der Europäischen Union, bei der die auf diese Anleihen geleisteten Zahlungen von den Einbehaltungssteuern ausgenommen waren. Damit eine Anleihe unter diese Klassifizierung fällt, musste sie vor dem 1. März 2001 ausgegeben oder ihr Prospekt vor diesem Datum beglaubigt worden sein. Darüber hinaus darf die Anleihe zu keinem Zeitpunkt nach dem 28. Februar 2002 neu begeben worden sein.
Den großväterlichen Bund verstehen
Die mit Inkrafttreten der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie am 1. Juli 2005 in Kraft getretene Selbstbehaltssteuer ist eine Quellensteuer auf Zinszahlungen. Bei dieser Steuer wird lediglich ein Teil der Zinsen für eine Anleihe einbehalten, und der letztendliche Betrag, der auf die Zinsen besteuert wird, hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich des Gesamteinkommens des Einzelnen. Die Selbstbehaltssteuer gilt nur für in einem EU-Mitgliedstaat ansässige Personen und deckt auch Sparkonten, Treuhandguthaben und Investmentfonds ab. Davon unberührt bleiben die Zinszahlungen an Nicht-EU-Bürger, die für eine als Grandfathered Bond bekannte Anleihe geleistet werden.
Grandfathered Bonds waren umlauffähige Schuldverschreibungen, deren Zinserträge von der Selbstbehaltssteuer ausgenommen waren. Die aus diesen Anleihen abgeleiteten Zinsen, Prämien und Abschläge wurden nicht als Forderungen oder Zinserträge angesehen. Investitionen in diese Anleihen wurden daher nicht berücksichtigt, wenn entschieden wurde, ob die Schwellenwerte überschritten wurden, die bestimmen, ob Erträge bestimmter kollektiver Kapitalanlagen Einkünfte aus Ersparnissen sind. Eine Schuldverschreibung mit hohem Kapitalwert wurde definiert als eine vor dem 1. März 2001 begebene und vor 2012 fällige Anleihe, die am oder nach dem 1. März 2002 nicht mehr begeben wurde. Die Übergangsfrist, in der Schuldverschreibungen mit hohem Kapitalwert nicht als Forderungen behandelt wurden, endete am 31. Dezember 2010.
Für Steuerhinterzieher waren festverzinsliche Anleihen die bevorzugten Wertpapiere: In Ermangelung einer weiteren Besteuerung im Wohnsitzland bevorzugen steuerhinterzogene Anleger Anleihen, die von den Quellensteuersätzen befreit sind, gegenüber steuerpflichtigen Anleihen oder Anleihen, die bei Banken in Ländern hinterlegt sind die einen Informationsaustausch ermöglichen.