DEFINITION VON MINITENDER
Bei einem Minitender handelt es sich um ein Angebot an die Anteilseigner eines Unternehmens - häufig zu einem ermäßigten Preis - von Dritten. Da diese Angebote weniger als 5 Prozent der ausgegebenen Aktien eines Unternehmens ausmachen, kann der Bieter im Gegensatz zu anderen Angeboten, die einer strengen Prüfung unterzogen werden, viele Vorschriften der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission, SEC) umgehen.
Dazu sagt die SEC: „Verkäufer aufgepasst!“. Jeder Zeitpunkt, an dem eine Transaktion an der New York Stock Exchange nicht veröffentlicht werden kann und nicht der Kontrolle der SEC unterliegt, muss vom Aktionär sehr sorgfältig geprüft werden. Die Bieter sind nicht verpflichtet, das Übernahmeangebot detailliert zu beschreiben oder Unterlagen bei der SEC einzureichen. Sobald die Transaktion abgeschlossen ist, besteht kein Rücktrittsrecht der Aktionäre.
BREAKING DOWN Mini-Tender
In der SEC wird eine Warnmeldung veröffentlicht, in der darauf hingewiesen wird, dass Minitender-Angebote "zunehmend genutzt werden, um Anleger unvorbereitet zu erwischen" und dass Anleger "ihre Wertpapiere möglicherweise zu Preisen verkaufen, die unter dem Marktpreis liegen". Den Aktionären wird empfohlen, aktuelle Marktkurse einzuholen für ihre Aktien, um die Bedingungen eines Mini-Tender-Angebots zu überprüfen, sich mit ihren Brokern oder Finanzberatern in Verbindung zu setzen und jederzeit Vorsicht walten zu lassen
Mini-Tender werden in der Regel von der Investment-Community missbilligt, da viele der mit Tendern verbundenen Verfahren und Vorschriften für sie nicht gelten. Aktionäre, die mit einem Minitender angesprochen werden, sollten das Angebot mit äußerster Sorgfalt bewerten, da die Bedingungen des Minitenders für den Anleger möglicherweise nicht unbedingt von Vorteil sind.
Beispielsweise müssen Minitender keine Unterlagen bei der SEC einreichen (z. B. das Angebot und Informationen über das anbietende Unternehmen), wodurch die Offenlegung zu einem Problem wird. Darüber hinaus gestatten die meisten Minitender den Aktionären nicht, nach anfänglicher Zustimmung vom Minitender zurückzutreten.