Was ist zum Patent angemeldet
Die zum Patent angemeldeten Erfinder teilen der Öffentlichkeit mit, dass sie eine Patentanmeldung bei der zuständigen Mutter- und Markenbehörde eingereicht haben. Patent angemeldet ist eine rechtliche Bezeichnung, die mit jedem patentierbaren Verfahren oder Produkt verwendet werden kann, um anzuzeigen, dass ein Patent angemeldet, aber noch nicht erteilt wurde. Eine solche Bezeichnung dient dazu, die Öffentlichkeit, andere Unternehmen oder Erfinder, insbesondere mögliche Elternteil- oder Markenverletzer, darüber zu informieren, dass sie nach Erteilung eines Patents für Schäden haftbar gemacht werden könnten. Solche Offenlegungsformulierungen können abhängig von der Gerichtsbarkeit variieren und können "angemeldetes Patent", "angemeldetes Patent" oder "angemeldetes Patent" umfassen.
Patent angemeldet
Eine zum Patent angemeldete Offenlegung (wenn ein Erfinder ein Patent anmeldet, aber noch kein Patent erhalten hat) bietet einem Erfinder einen Rechtsweg, wenn ein Konkurrent versucht, seine Erfindung zu imitieren, falls seine ursprüngliche Patentanmeldung erteilt wird. In einem solchen Fall kann der Patentverletzer wegen Patentverletzung angeklagt werden und der Patentinhaber kann möglicherweise Schadensersatz geltend machen, z. B. rückwirkende Lizenzgebühren, oder er kann eine einstweilige Verfügung erwirken oder eine Beschlagnahme der Gegenstände erwirken, die gegen sein Patent verstoßen.
Patent angemeldet
Erfinder können den Begriff „zum Patent angemeldet“ in Marketingmaterialien, auf Produktverpackungen und auf dem Produkt selbst verwenden. Eine zum Patent angemeldete Bekanntmachung muss nicht in einer bestimmten Weise erfolgen, und einige Erfinder verwenden Variationen des Begriffs, wie z. Pend. “Sobald ein Patent erteilt oder abgelehnt wurde, kann der Erfinder die Worte„ Patent angemeldet “nicht mehr verwenden. In vielen Rechtsordnungen ist die Einreichung einer vorläufigen Patentanmeldung ein einfacheres und kostengünstigeres Verfahren als die Einreichung einer regulären Patentanmeldung. reicht aus, um die Worte "Patent angemeldet" zu verwenden, und ist möglicherweise eine ansprechende Alternative für Erfinder, die diesen Begriff so bald wie möglich verwenden möchten. Weitere Informationen zu vorläufigen Patentanmeldungen finden Sie in der
Zum Patent angemeldete Regeln
Das Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten (USPTO) erlaubt es einem Erfinder nicht, die Worte "Patent angemeldet" auf eine Erfindung anzuwenden, es sei denn, sie sind wahr. Tatsächlich werden Geldstrafen von bis zu 500 US-Dollar für Verstöße verhängt, die als falsches Marketing gelten. Diese Worte sind nützlich, weil ein Erfinder möglicherweise während des langwierigen Patentgenehmigungsverfahrens mit der Vermarktung eines Artikels beginnen möchte - das dauert in der Regel ein bis drei Jahre, kann aber bis zu fünf Jahre oder länger dauern. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite zur Patentprozessübersicht des USPTO.
Einmal erteilt, ist ein Patent nur bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag für Gebrauchs- und Pflanzenpatente und 14 Jahre ab dem Tag, an dem das Patent für Geschmacksmuster erteilt wurde, gültig. In Anbetracht der begrenzten Zeit, in der eine Erfindung patentrechtlich geschützt werden kann, ist es sinnvoll, die Vorteile eines potenziellen Patents so früh wie möglich in Anspruch zu nehmen.