DEFINITION VON SEC Form 485A24E
Das SEC-Formular 485A24E ist eine Registrierungserklärung, die für separate Konten (in Bezug auf Verwaltungsinvestitionsgesellschaften) erforderlich ist. Es enthält nachträgliche Änderungen, die gemäß Regel 485 (a) eingereicht wurden, mit zusätzlichen Anteilen gemäß Regel 24e-2. Das SEC-Formblatt 485A24E kann nicht als Investment Company Act von 1940 eingereicht werden. Der Zweck des Formulars besteht darin, die vollständigen Einzelheiten des Wertpapierangebots und der Anlagestrategie einer Investmentgesellschaft darzulegen.
Ein separates Konto ist ein privat verwaltetes Anlagekonto eines Anlegers, der einen Pool einzelner Vermögenswerte verwalten möchte. Separate Konten werden normalerweise über eine Maklerfirma, einen Finanzberater oder ein anderes Finanzinstitut eröffnet. Beispielsweise können sie auch bei einer Bank gehalten oder bei einer Versicherungsgesellschaft eröffnet werden. Ein separates Konto wird häufig von vermögenden Anlegern (High Net Worth, HNW) genutzt, die eine Partnerschaft mit einem professionellen Geldverwalter anstreben, und konzentriert sich häufig auf eine einzelne gezielte Strategie. Das SEC-Formular 485A24E ist erforderlich, um ein solches separates Konto für einen Kunden eines Finanzinstituts einzurichten.
AUFGLIEDERUNG SEC Form 485A24E
Das SEC-Formular 485A24E ist erforderlich, um ein separates Konto für einen Kunden eines Finanzinstituts einzurichten. Separate Konten oder getrennte Konten oder SMAs sind beliebte Anlageprodukte, die vermögenden Privatpersonen angeboten werden und für deren Eröffnung und Führung in der Regel ein Mindestguthaben von 100.000 USD oder mehr erforderlich ist. In diesen Konten kann ein Finanzberater häufig entscheiden, was und wie oft er handelt. Diese Konten werden häufig im Rahmen einer Abschlussgebühr in Rechnung gestellt.
Da diese Arten von Konten mit besonders riskanten Anlagestrategien verbunden sein können und die Übergabe des Ermessens an einen Finanzberater oder Portfoliomanager erforderlich ist, verlangt die SEC, dass diese Arten von Konten mit angemessener Aufsicht registriert und reguliert werden.
Regel 485 (a) des Securities Act von 1933 besagt, dass eine nachträgliche Änderung, die von einer eingetragenen Investmentgesellschaft oder einem Investmentfonds für offene Fonds eingereicht wurde, am 60. Tag nach der Einreichung wirksam wird. Regel 24e des Investmentgesellschaftsgesetzes von 1940 betrifft einen überarbeiteten Prospekt für Wertpapiere von Investmentgesellschaften, die nach dem Gesetz von 1933 ausgegeben wurden. Der überarbeitete Prospekt muss als Änderung der Registrierungserklärung nach dem Gesetz von 1933 eingereicht werden.
Wenn sich der Anlageplan oder die Wertpapierliste auf dem separaten Konto ändert, z. B. wenn sich der Prospekt für die Anlagestrategie wesentlich ändert, muss er mithilfe eines SEC-Formulars 485A24F geändert werden.