DEFINITION VON § 1041
§ 1041 des Internal Revenue Code, der vorschreibt, dass jede Übertragung von Eigentum von einem Ehepartner auf einen anderen einkommensteuerfrei ist. Es kann kein abzugsfähiger Verlust oder steuerpflichtiger Gewinn angegeben werden. Dieser Abschnitt gilt für Übertragungen während der Ehe sowie im Scheidungsprozess. § 1041 wurde erlassen, um die Konsolidierung des ehelichen Vermögens zu vereinfachen.
ABSCHLUSS Abschnitt 1041
§ 1041 gilt nicht für Übertragungen an gebietsfremde Ehegatten und bestimmte Übertragungen von Grundpfandrechten zwischen Trusts oder Übertragungen von US-Sparbriefen. In diesem Abschnitt wird auch die Steuerbelastung des Empfängers einer Übertragung von Ehegütern im Falle einer Scheidung festgelegt (das Eigentum wird als Geschenk behandelt). Daher kann es im Interesse eines geschiedenen Ehepartners liegen, über Vermögenswerte zu verhandeln, deren steuerliche Wertsteigerung minimal ist.
So funktioniert Section 1041
Die Regel gilt über das Eigentum hinaus. Das IRS sieht folgendes Beispiel vor: Wenn ein Ehemann seiner Frau eine Fanggenehmigung überweist, die dem Ehemann 100.000 US-Dollar zugrunde liegt, gibt es keinen Gewinn oder Verlust bei der Überweisung. Darüber hinaus entspricht die Grundlage der Frau in der Fanggenehmigung der des Ehemanns oder 100.000 US-Dollar. Die Grundlage der Erlaubnis für die Ehefrau ist 100.000 US-Dollar, unabhängig davon, wie viel sie dem Ehemann für die Erlaubnis gezahlt hat (vorausgesetzt, die Überweisung erfolgte in Form eines Verkaufs im Gegensatz zu einem Geschenk).
Im Falle einer Scheidung gilt das Vermögen als geschieden, wenn die Übertragung innerhalb eines Jahres nach dem Datum, an dem die Ehe endet, erfolgt oder mit der Beendigung der Ehe zusammenhängt.
Bei Treuhandübertragungen, bei denen die Haftung die Kostenbasis übersteigt, wird die Gewinn- und Verlustverbotsregel insoweit außer Kraft gesetzt, als sich die Summe aus dem Betrag der übernommenen Verbindlichkeiten zuzüglich des Betrags der Verbindlichkeiten ergibt, auf die sich die Immobilie bezieht vorbehaltlich, übersteigt die Summe der bereinigten Basis des übertragenen Eigentums.
Ist der Ehegatte (oder der frühere Ehegatte) der überweisenden Person ein gebietsfremder Ausländer, entfällt die steuerfreie Befreiung.
§ 1041 spricht nicht die steuerlichen Folgen von Vermögensübertragungen an, die das Recht auf Erhalt von Einkünften wie die Übertragung einer Anleihe oder einer CD sowie noch zu zahlende aufgelaufene Zinsen und bedingte Gebühren oder aufgeschobene Entschädigungen beinhalten, bemerkt Steueranwalt David Klasing. Darüber hinaus hat eine qualifizierte Inlandsverwandtschaftsverordnung Vorrang vor Abschnitt 1041 in Bezug auf die Verteilung von Vermögenswerten wie Pensionen und Pensionsplänen.