Ein Arbeitnehmer gilt in einem Arbeitgeberleistungsplan als "unverfallbar", sobald er Anspruch auf Leistungen aus diesem Plan hat. Cliff Vesting ist, wenn ein Mitarbeiter zu einem bestimmten Zeitpunkt voll unverfallbar wird, anstatt über einen längeren Zeitraum in zunehmendem Maße teilweise unverfallbar zu werden.
Ein Beispiel für "Cliff Vesting" wäre, wenn ein Mitarbeiter nach fünfjähriger Vollzeitbeschäftigung voll in einen Pensionsplan eingebunden ist. Eine teilweise Unverfallbarkeit würde eintreten, wenn der Arbeitnehmer nach zwei Beschäftigungsjahren zu 20%, nach drei Beschäftigungsjahren zu 30% und nach zehn Beschäftigungsjahren zu 100% unverfallbar wäre. Verlässt ein Mitarbeiter in einer Cliff Vesting-Pensionskasse das Unternehmen, bevor er uneingeschränkt erwerbstätig ist, erhält er keine Altersrente.