Was ist Buchhaltungsinterpretation?
Die Interpretation der Rechnungslegung stellt klar, wie Rechnungslegungsstandards anzuwenden sind. Rechnungslegungsgrundsätze werden von Rechnungslegungsstandards wie dem Financial Accounting Standards Board (FASB), dem American Institute of CPAs (AICPA) oder dem International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben. Interpretationen sind im Allgemeinen keine Anforderungen, sondern beschreiben bewährte Methoden und geben weitere Erklärungen.
BREAKING DOWN Buchhaltungsinterpretation
Mit der Weiterentwicklung der Finanztransaktionen ergeben sich neue Situationen, die in den bestehenden Rechnungslegungsstandards möglicherweise nicht vorgesehen sind. In diesem Fall können die Rechnungsprüfungsausschüsse beschließen, eine Interpretation herauszugeben, in der die empfohlenen Praktiken für die Rechnungslegung bei auftretenden Fragen dargelegt werden. In anderen Fällen kann ein völlig neuer Standard für eine Klasse von Finanztransaktionen herausgegeben werden, die zuvor nicht existierten, oder ein Standard könnte aktualisiert werden ("ASU" oder Accounting Standard Update im Sprachgebrauch des FASB), wenn die Art der Eine Änderung einer Transaktion ist signifikant genug, um eine Anpassung zu rechtfertigen.
Beispiel einer Rechnungslegungsinterpretation
Im Dezember 2006 veröffentlichte der FASB die Interpretation Nr. 48 zur FASB-Erklärung Nr. 109 über die Bilanzierung von Ertragsteuern . In der Interpretation schreibt der Rechnungshof "eine Ansatzschwelle und ein Bewertungsattribut für die Bilanzierung und Bewertung einer Steuerposition vor, die in einer Steuererklärung berücksichtigt wurde oder erwartet wird". Die Interpretation beschreibt den zweistufigen Ansatz- und Bewertungsprozess und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf den Abschluss in Bezug auf die zu zahlenden oder zu fordernden Ertragsteuern sowie die aktiven und passiven latenten Steuern.
Wenn der FASB eine Interpretation veröffentlicht, nennt er auch den Grund dafür und erläutert, wie die Interpretation die Finanzberichterstattung verbessern wird. Im Fall von Nr. 48 stellt der FASB fest, dass "diese Interpretation zu einer erhöhten Relevanz und Vergleichbarkeit in der Finanzberichterstattung von Ertragsteuern führen wird, da alle gemäß Aussage 109 bilanzierten Steuerpositionen auf Ansatz, Ausbuchung und Bewertung unter Verwendung einheitlicher Kriterien bewertet werden."