AG ist die Abkürzung für Aktiengesellschaft. Diese Art von Unternehmensaktien wird der Öffentlichkeit angeboten und an einer öffentlichen Börse gehandelt. Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Anlage beschränkt. Die Aktionäre sind nicht für die Schulden der Gesellschaft verantwortlich und ihr Vermögen ist im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft geschützt.
Breaking Down AG (Aktiengesellschaft)
Aktiengesellschaft ist ein deutscher Begriff, der sich aus Wörtern zusammensetzt, die Aktien und Kapitalgesellschaften bedeuten. Eine AG ist ein Unternehmen im Besitz von Aktionären, das an einer Börse gehandelt werden kann. Die Aktionäre üben ihre Kontrollbefugnisse auf regelmäßig stattfindenden Hauptversammlungen aus. Der Vorstand entscheidet über alle operativen Angelegenheiten und der Aufsichtsrat nimmt diese wahr.
Die Gründung einer AG erfordert fünf oder mehr Mitglieder. Eine Aktiengesellschaft (AG) unterliegt dem Aktiengesetz. Dieser Akt beinhaltet ein Grundkapital von ungefähr 56.000 USD, wobei mindestens die Hälfte bei der Registrierung eingezahlt wird. Der Geschäftsinhaber wird die Dienste eines Anwalts oder einer Bank in Anspruch nehmen, um Unterlagen für die Registrierung vorzubereiten.
Der Name der Aktiengesellschaft ergibt sich aus dem Unternehmenszweck und enthält im Titel das Wort Aktiengesellschaft. Die Satzung enthält den Namen der Gesellschaft, den Sitz, das Grundkapital, die Einlage jedes Aktionärs und Einzelheiten zu den Aktien. Ein Gericht oder ein Notar beglaubigen die Satzung.
Das erforderliche Kapital wird auf ein Bankkonto überwiesen, und die notariellen Dokumente und der unterschriebene Antrag werden beim Handelsregisteramt eingereicht. Die AG wird innerhalb von sieben Tagen eine juristische Person, wenn alle Materialien in Ordnung sind. Das Amt wird eine Registrierungsbescheinigung ausstellen und Nachrichten über die Einrichtung im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlichen.
AG Aufsicht
Eine AG hat einen Vorstand aus einem oder mehreren Mitgliedern, der vom Aufsichtsrat aus drei oder mehr Mitgliedern bestellt wird und diesem Bericht erstattet. Eine Aktiengesellschaft (AG) mit einem Grundkapital von 3 Mio. USD oder mehr hat zwei oder mehr Vorstandsmitglieder. Bei einer AG mit mehr als 500 Arbeitnehmern werden die Arbeitnehmervertreter ein Drittel des Aufsichtsrats ausmachen. Wenn die Mitarbeiterzahl 2.000 übersteigt, füllen die Arbeitnehmervertreter die Hälfte des Vorstands. Die Satzung kann auch die Anzahl der Mitglieder begrenzen.
Wirtschaftsprüfer prüfen die Finanzunterlagen des Unternehmens. Das Erfüllen von drei oder mehr der folgenden Bedingungen für zwei oder mehr Jahre in Folge erfordert eine ordentliche Unternehmensprüfung: Das Unternehmen beschäftigt mehr als 50 Vollzeitbeschäftigte. Einnahmen übersteigen 2 Millionen US-Dollar oder die Bilanz übersteigt 100.000 US-Dollar.