Nein, wenn es richtig gemacht wird. Sie können das Guthaben durch eine Übertragung von Treuhänder zu Treuhänder auf eine andere IRA übertragen oder den Betrag auf 401 (k) übertragen. Sie müssen sich bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber oder dem Administrator des 401 (k) -Plan erkundigen, ob der Rollover zuerst zulässig ist. Auf diese Weise behalten Sie den Betrag in Ihrem Ruhestandsei und schieben die Zahlung der Einkommenssteuer auf den Betrag auf.
Bei den obigen Angaben wird jedoch davon ausgegangen, dass Sie über eine traditionelle IRA verfügen. Die Regeln sind anders, wenn Sie eine Roth IRA haben. Sie können Ihr Roth-Konto ohne negative Konsequenzen schließen, wenn Ihr Kontostand geringer ist als die aufgelaufenen Beträge, die Sie als reguläre Beiträge eingezahlt haben. Wenn Sie den Gesamtsaldo aufteilen, können Sie die Verluste möglicherweise von Ihrer Steuererklärung abziehen.
Weitere Informationen des IRS zu diesem Thema finden Sie unter "Erkennen von Verlusten bei Investitionen" in der IRS-Publikation 590.
Weitere Informationen finden Sie unter Häufige IRA-Überschlagsfehler .
Diese Frage wurde von Denise Appleby beantwortet
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